Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute, am 15. Mai 2020, ein Ersuchen mit Ergänzungsfragen zu ihrer Religionspraxis vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich erhalten.
Wir werden diese Ergänzungsfragen zu unserem Antrag vom 30. Dezember 2019 gerne beantworten.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)