FAQ


(aktualisiert am 03.02.2023)

1. Besteht zwischen Atheismus und Religion ein Widerspruch?

Nicht zwingenderweise. Ein Widerspruch besteht zweifellos zwischen Atheismus und Theismus. „Atheismus“ bedeutet so etwas wie „kein Theismus“ (auch von der Wortbildung her: verneinendes altgriechisches „A-“ (sog. alpha privativum) + „-theismus“, von altgriechisch „theós“ = „Gott“). Da Religion nicht mit Theismus gleichgesetzt werden kann (es gibt u.a. auch „nicht-theistische“ Religion, z.B. Buddhismus), besteht auch kein zwingender Widerspruch zwischen Atheismus und Religion.

Uns ist bekannt, dass viele Atheist:innen mit Religion(en), so wie sie Religion(en) bisher kennengelernt haben, nichts persönlich zu tun haben wollen. Für eine solche Einschätzung von Religion(en) durch Atheist:innen gibt es viele Gründe.

Wir selbst sehen in Religion ein durch und durch kulturelles Phänomen mit auch positivem Potenzial.

Ob etwas in Österreich vom Kultusamt als Religion akzeptiert wird oder nicht ist nicht zuletzt auch eine rechtliche Frage. Die aktuelle Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erklärt im Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b sehr deutlich: „der Begriff der Religion umfasst insbesondere theistische, nichttheistische und atheistische Glaubensüberzeugungen, die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an religiösen Riten im privaten oder öffentlichen Bereich, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sonstige religiöse Betätigungen oder Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen Einzelner oder einer Gemeinschaft, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind“. Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) beteiligen wir uns mit Weltoffenheit, Weitblick und großer Ernsthaftigkeit auch an der gesellschaftlichen Aushandlung dessen, was in Österreich heutzutage als Religion wahrgenommen und angenommen wird.

2. Behauptet ihr, dass jeder Atheismus automatisch eine Religion ist?

Nein, das behaupten wir natürlich nicht. Das wäre nämlich inhaltlich falsch und auch extrem vereinnahmend. Entsprechend dem Menschenrecht der Religionsfreiheit darf auch kein:e Atheist:in gezwungen werden, einer Religion anzugehören.

Aus unserer Sicht kann Religion allerdings durchaus auch atheistisch verwirklicht werden. Vor diesem Hintergrund verstehen wir uns selbst als eine atheistische religiöse Bekenntnisgemeinschaft und nehmen auch unsere eigene Religionsfreiheit sehr ernst.

3. Ist die staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollen Gleichberechtigung?

Ja, derzeit auf jeden Fall. Die staatliche Eintragung und danach der (noch lange) Weg zur gesetzlichen Anerkennung als Religionsgesellschaft ist nach derzeitiger Rechtslage der sicherste Weg zur vollen Gleichberechtigung mit anderen Religionsgemeinschaften. Nach § 11 Absatz 1 Buchstabe d des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes (in seiner aktuellen Fassung) sind für eine nachfolgende gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft etwa 17.000 Mitglieder (mindestens 2 Promille der Bevölkerung Österreichs nach der letzten Volkszählung) erforderlich. Was wir jetzt tun, tun wir auch – ganz im Sinne eines freundlichen Weges zu nachhaltiger Gleichberechtigung – für die Zukunft. Jede einzelne Mitgliedschaft unterstützt uns wirkungsvoll.

4. Wäre euer Atheismus nach einer Eintragung dann „auch nur“ ein akzeptierter religiöser Glaube?

Nicht „nur“, aber „auch“. Die Eintragung durch den Staat würde nichts am Inhalt und am Wirklichkeitsbezug unseres Atheismus ändern. Sie würde aber viel am Umgang des Staates mit unserer atheistischen Perspektive ändern und uns viele interessante Möglichkeiten eröffnen; nicht zuletzt auch in rechtlicher Hinsicht.

5. Vereinnahmt ihr mit eurem Namen alle Atheist:innen in Österreich?

Nein, das tun wir nicht. Unser Name (“Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich”) weist nur sehr deutlich auf unseren Atheismus – so wie wir ihn nach unserem Selbstverständnis verstehen – hin. Das aktuelle Bekenntnisgemeinschaftengesetz verlangt in § 4 Absatz 1 Ziffer 1, dass der Name der religiösen Bekenntnisgemeinschaft „so beschaffen sein muss, dass er mit der Lehre der religiösen Bekenntnisgemeinschaft in Zusammenhang gebracht werden kann und Verwechslungen mit bestehenden religiösen Bekenntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften oder deren Einrichtungen ausschließt“. Wenn Sie / Du unseren Weg nicht mitgehen wollen / willst, steht es Ihnen / Dir auch frei, Ihre / Deine eigene atheistische Religionsgemeinschaft – wenn Sie / Du das wollen / willst– zu gründen. Wir können nur in Anspruch nehmen, als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für uns selbst zu sprechen.

6. Wären im Falle eurer Akzeptanz als Religionsgemeinschaft durch das Kultusamt alle Atheist:innen in Österreich als Mitglieder einer Religionsgemeinschaft (zwangs-) anerkannt?

Nein, unsere Akzeptanz als Religionsgemeinschaft durch das Kultusamt würde ausschließlich unseren eigenen religionsrechtlichen Status ändern. Für Atheist:innen, die nicht bei uns Mitglied sind, würde sich dadurch keine Änderung ihres religionsrechtlichen Status’ ergeben.

7. Erhebt ihr den Anspruch, alle Atheist:innen in Österreich zu vertreten?

Nein (siehe auch Frage Nr. 5). Das können wir ja auch gar nicht. Und zwar schon allein aufgrund der Zahlenverhältnisse. Es ist derzeit nur ein kleiner Bruchteil aller Atheist:innen Österreichs bei uns Mitglied.

8. Habt ihr schon einen Antrag beim Kultusamt gestellt?

Ja, einen Antrag auf Feststellung des Erwerbes der Rechtspersönlichkeit gemäß § 3 des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes haben wir am 30. Dezember 2019 gestellt.

9. Seid ihr schon einmal vom Kultusamt abgelehnt worden?

Ja, das Kultusamt hat unseren Eintragungsantrag mit Bescheid vom 23. Oktober 2020 abgelehnt („abgewiesen“). Aktuell befinden wir uns auf dem Rechtsmittelweg gegen diesen abweisenden Bescheid.

10. Ist es wirklich sinnvoll, eine Gleichberechtigung anzustreben? Wäre es nicht sinnvoller, die derzeitige Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften komplett abzuschaffen?

Ja, wir finden, dass es wirklich sinnvoll ist, eine Gleichberechtigung anzustreben. Gleichberechtigung stärkt die Chancengleichheit für alle ganz wesentlich.

Gleichberechtigung und Abschaffung der Sonderstellung/Privilegierung schließen einander nicht aus. Wir vermuten allerdings, dass eine Abschaffung der religionsrechtlichen Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften in Österreich auch in nächster Zeit durch politische Entscheidungen eher nicht angestoßen werden wird und eine Gleichberechtigung deutlich früher erreichbar ist. Einige von uns unterstützen persönlich eine sehr weit gehende Trennung von Religion und Staat. Gleichzeitig wollen wir eine Gleichberechtigung unserer Atheistischen Religionsgesellschaft mit den etablierten Religionsgemeinschaften. Ob diese Gleichberechtigung mit oder ohne die derzeitige Sonderstellung/Privilegierung von Religionsgemeinschaften erreicht wird, ist in unseren Augen eine politische Frage, die wohl auch – so oder so – politisch entschieden wird.

Eine Gleichberechtigung setzt gleiche Rechte voraus. Sie setzt keine Sonderstellung/Privilegien voraus. Anerkannte Religionsgemeinschaften können auch ohne rechtliche Sonderstellung/Privilegien anerkannte Religionsgemeinschaften sein.

11. Muss ich wirklich aus meiner gesetzlich anerkannten oder staatlich eingetragenen Religionsgemeinschaft austreten, wenn ich bei euch Mitglied werden will?

Ja, gemäß § 5 Absatz 1 unserer Statuten steht ein Beitritt zur Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) nur jenen offen, die weder einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft noch einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Diese Einschränkung ist erforderlich, weil es das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (in seiner aktuellen Fassung) im § 3 Absatz 3 so verlangt. Sie können / Du kannst die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich auch schon vor einem Beitritt gerne unterstützen. Wir freuen uns über jede Form einer Unterstützung. Vielen Dank im Voraus!

12. Kann ich Mitglied der ARG werden, wenn ich jünger als 14 Jahre bin?

Nein, ein Beitritt ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (also ab dem Tag des 14. Geburtstags) möglich. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, das alle Mitglieder das gesetzliche Alter der vollen Religionsmündigkeit bereits erreicht haben sollen. Das ist nach derzeitiger Rechtslage (§ 5 des “Bundesgesetzes über die religiöse Kindererziehung“) mit der Vollendung des 14. Lebensjahres der Fall.

Es ist uns ein Anliegen, hier ein gutes Beispiel zu verwirklichen. Wir wollen damit einerseits sicherstellen, dass jedes Mitglied wirklich jederzeit nach eigenem Willen auch wieder austreten kann, und andererseits sicher verhindern, dass religionsunmündige junge Menschen nach einem Beitritt zu uns unter negativen Reaktionen ihres sozialen Umfeldes leiden.

Wir freuen uns aber sehr, wenn Du uns weiterhin gewogen bleibst! Wenn Du magst, kannst Du dann gleich an Deinem 14. Geburtstag der ARG beitreten.

13. Wäre ich verpflichtet, mich bei einem Beitritt einem der im § 2 Absatz 11 eurer Statuten genannten Riten anzuschließen?

Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht. Jeder im § 2 Absatz 11 unserer Statuten genannte Ritus ist optional und ist nur für jene Mitglieder verbindlich, die sich persönlich für ein Leben gemäß diesem jeweiligen Ritus entschieden haben; die Verbindlichkeit besteht jeweils bis zu dem Zeitpunkt, mit dem das jeweilige Mitglied seine Entscheidung zurücknimmt (siehe § 4 Absatz 4 der Statuten).

14. Muss ich wieder austreten, wenn ich keinen Wohnsitz mehr in Österreich habe?

Nein, ein Austritt ist nicht erforderlich. Wir bitten in so einem Fall aber aus rechtlichen Gründen um eine kurze Mitteilung an uns, damit wir möglichst genau wissen, wie viele Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich wir aktuell jeweils haben (das ist für uns dem Kultusamt gegenüber relevant) – vielen lieben Dank im Voraus!

15. Ich bin innerhalb Österreichs übersiedelt. Soll ich euch meine neue Wohnsitzadresse mitteilen?

Ja bitte (siehe auch Frage Nr. 14) – vielen lieben Dank!

16. Behandelt ihr meine Mitgliedschaft möglichst vertraulich?

Ja, wir behandeln Ihre / Deine Mitgliedschaft möglichst vertraulich (siehe dazu § 7 Absatz 9 und § 8 Absatz 3 unserer Statuten). Ohne Erlaubnis (z.B. für ein Testimonial auf unserer Homepage) geben wir niemanden als Mitglied zu erkennen.

17. Ist euch klar, dass nach euren Statuten nicht jeder die gleichen formalen Mitbestimmungsrechte bei euch hat?

Ja, die Beschränkung der formalen Mitbestimmungsrechte auf die Mitglieder des Präsidiums ist uns durchaus bewusst. Unsere Strukturen sind auch keinesfalls „in Stein gemeißelt“. In der derzeitigen Situation erscheint uns die bestehende Organisationsstruktur als die unkomplizierteste Lösung, die uns eine gute Weiterentwicklung ermöglicht.

Wir möchten betonen, dass gemäß § 4 Absatz 2 unserer Statuten alle Mitglieder das Recht haben, dem Präsidium in allen Angelegenheiten der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) Vorschläge zu unterbreiten. Wir hoffen, dass diese Möglichkeiten sowie die unkomplizierten Ein- und Austrittsmodalitäten und die kostenlose Mitgliedschaft das theoretisch bestehende Demokratiedefizit der derzeitigen Organisationsstruktur praktisch wettmachen. Für umsetzbare Verbesserungsvorschläge sind wir natürlich immer offen und dankbar!

18. Wie kann ich euch unterstützen?

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, uns zu unterstützen:

  1. Durch eine kostenlose Mitgliedschaft. Jede einzelne Mitgliedschaft unterstützt uns wirklich sehr. Vielen herzlichen Dank!
  2. Durch Hinweise auf uns. Im Austausch mit anderen Menschen auch uns zu erwähnen hilft uns, bekannter zu werden. Viele Menschen wissen noch gar nicht, dass es uns überhaupt gibt. Wenn Sie / Du eine eigene Website haben / hast, können Sie / kannst Du uns dort sehr gerne verlinken. Auf Facebook können Sie / kannst Du die Facebook-Seite Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich – atheistisch.at sehr gerne verlinken und liken. Vielen lieben Dank!
  3. Durch gemeinsames aktives Engagement. Wenn Sie / Du Interesse und Zeit haben / hast, vielleicht auch aktiv mitzuarbeiten und gemeinsam unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) aktiv mit Leben zu füllen und mitzugestalten, möchten wir Sie / Dich hiermit sehr gerne dazu ermuntern, uns diesbezüglich einfach mal bei Gelegenheit zu kontaktieren (z.B. über diese E-Mail-Adresse: praesidium@atheistisch.at). Vielen herzlichen Dank!
  4. Durch Spenden an unseren Förderverein “Pro ARG – Förderverein für die (geplante) Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)” (ZVR-Zahl: 357478224). Finanzielle Spenden ab einer Höhe von 1,- Euro können sehr gerne an das Konto unseres Fördervereins (IBAN: AT93 6000 0104 1028 2335; BIC: BAWAATWW) gerichtet werden. Vielen lieben Dank!

Wir freuen uns über jede Unterstützung. Vielen herzlichen Dank bereits im Voraus!

19. Ich bin auf eine anscheinend ältere, weitere Website zur Atheistischen Religionsgesellschaft gestoßen – was hat das mit der Atheistischen Religionsgesellschaft zu tun?

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat eine ältere Domain vor vielen Jahren genutzt und dann zugunsten der Adresse www.atheistisch.at zurückgelegt. Wir haben leider keinen Einfluss mehr auf die Inhalte der älteren Adresse.