Beiträge


Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

Aktuell warten wir schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir hier ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.


Zum Amtsgutachten über die Lehre der ARG 2

Zur Lehre unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat das Kultusamt damals im Rahmen seines behördlichen Ermittlungsverfahrens zu unserem Eintragungsverfahren ein Amtsgutachten eingeholt, das mit der Frage „Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?“ überschrieben ist und uns am 24. Juli 2020, also vor mittlerweile fast drei Jahren, in den Räumlichkeiten des Kultusamts im Bundeskanzleramt in ausgedruckter Form übergeben wurde.


Artikel über atheistische Seelsorge 2

Im deutschen Fachmagazin “Leidfaden – Fachmagazin für Krisen, Leid, Trauer” (Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen) ist im Heft 2/2023 ein Artikel über atheistische Seelsorge erschienen. Die drei Autoren dieses Fachartikels “Atheistische Seelsorge” – Wilfried Apfalter, Nikolaus Bösch-Weiss und Wolfgang Ebner – sind Mitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG).


“Religiöser Atheismus vs. atheistisch glauben”

Der Theologe Hartmut von Sass beschreibt in seinem neuen Buch „Atheistisch glauben. Ein theologischer Essay” (Matthes & Seitz, Berlin 2022), wie man auch ohne theistische Überzeugung ein gläubiger Christ sein kann. Unserer Mitglied Michael Toppel antwortet auf das Buch aus der Perspektive eines Atheismus.


Religionskritik

Eine Religionskritik, die ihrem Namen gerecht wird, hat es immer mit Religion(en) und Kritik zu tun. Sie besteht nicht nur darin, negative Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen. Wirklich „kritische“ Religionskritik bemüht sich um einen ernsthaften, weltoffenen und möglichst realistischen Blick auf Religion(en). Sie ist daher auch in der Lage, positive Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen.


Gedanken zum Stand unseres Verfahrens 5

Wenn man selbst sich zu einer Religion bekennt, fällt es unter Umständen schwer, sich vorzustellen, dass jemand anderer das einfach nicht versteht oder glauben kann. Ich weiß daher nicht, ob das Kultusamt uns ablehnen wollte, weil es seinen Auftrag so versteht, die bereits bestehenden Religionsgemeinschaften vor Neulingen (wie uns) zu schützen, oder ob sie sich wirklich nicht vorstellen können, dass wir es ernst damit meinen, eine Atheistische Religionsgesellschaft zu sein.