Konzept


Im Folgenden möchten wir die Grundidee und das Konzept unserer Atheistischen Religionsgesellschaft darstellen. Bei der vorliegenden Darstellung handelt es sich selbstverständlich nur um einen groben Überblick. Weiterführende Details werden wir im Laufe der Zeit in weiteren Beiträgen auf dieser Homepage ausarbeiten.

„Atheistische Religion“? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Auf den ersten Blick erscheint es vielleicht absurd, Atheismus und Religion zusammen zu bringen. Beide scheinen einander zu widersprechen. Bei genauerer Betrachtung ist dieser scheinbare Widerspruch aber gar nicht gegeben.

Wir sind Atheistinnen und Atheisten, weil wir nicht an Götter als eigenständige Akteure in der Wirklichkeit glauben. Es gibt sie aber dennoch: Götter existieren als kulturelle Entitäten. Sie sind sozusagen Weltanschauungskomplexe, denen viele Menschen Macht in unserem Leben einräumen. Wir beschäftigen uns interessiert mit ihnen als Phänomenen der Gesellschaft und der menschlichen Kultur. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir glauben nicht, dass Götter Menschen erschaffen haben, sondern dass Menschen Götter erschaffen haben (und erschaffen).

Wir betrachten uns aber auch als Religionsgemeinschaft. In unserem Verständnis ist Religion eine Art gelebter Philosophie. Sie liefert unter anderem ein Set von Anschauungen und vor allem Praxen, die sich damit befassen, was es bedeutet, Mensch zu sein und als Mensch in der Welt zu leben. Sie beschäftigt sich mit Aspekten des menschlichen Lebens, die über das normale Alltagsleben hinausgehen. Jede Religion liefert Weltbilder, an denen sich Menschen orientieren können, sowie Möglichkeiten, um inne zu halten, über diese Themen nachzudenken (z.B. in Form von Feiern und Ritualen).

Da unsere Kulturräume besonders durch (mono-) theistische Religionen (mit-) geprägt sind (ganz besonders natürlich durch das Christentum), wird im allgemeinen Sprachgebrauch „Religion“ oft mit „Theismus“ gleichgesetzt. Schon das Beispiel des Buddhismus, dem keine theistischen (Schöpfungs-) Vorstellungen innewohnen, der aber im Allgemeinen als Religion betrachtet wird und in Österreich seit 1983 auch als solche gesetzlich anerkannt ist, zeigt aber, dass diese Gleichsetzung nicht allgemein gültig sein kann. Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union erklärt im Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b ganz ausdrücklich:

Der Begriff der Religion umfasst insbesondere theistische, nichttheistische und atheistische Glaubensüberzeugungen, die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an religiösen Riten im privaten oder öffentlichen Bereich, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sonstige religiöse Betätigungen oder Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen Einzelner oder der Gemeinschaft, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind.

So gesehen besteht auch zwischen Atheismus und Religion grundsätzlich kein Widerspruch.

Sinn und Betätigungsfelder der Atheistischen Religionsgesellschaft

Wer Gleichberechtigung sucht, wird sie nur unter jeweils ganz konkreten Bedingungen finden. In Österreich werden die Rechte und Pflichten von Religionsgemeinschaften ganz wesentlich vom Religionsrecht mitbestimmt; die Frage, was eine Religion ist und sein kann, bildet dabei einen zentralen Knotenpunkt, von dem vieles abhängt. Da wir uns als Atheistische Religionsgesellschaft mit religiösen Fragen beschäftigen und uns auch selber als religiöse Bekenntnisgemeinschaft verstehen, liegt es für uns nahe, uns auch rechtlich als Religionsgemeinschaft zu organisieren und eine volle Gleichberechtigung und Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich anzustreben.

Wir wollen Religion (trotz allen Missbrauchs von Religion in der Weltgeschichte) so praktizieren, wie sie unserer Meinung nach ganz besonders praktiziert werden könnte: als praktische Lebenshilfe. Dazu zählen unter anderem Fragen zu atheistischen Weltinterpretationen, zur Sinn-Gebung/Suche/Schaffung, das Arbeiten mit Erzählungen und Bildern der Welt und vieles mehr. Ideen dafür haben wir einige, und wir sind sehr offen und dankbar für konstruktive Anregungen und Hinweise.

Wir gehen davon aus, dass die Bedürfnisse, die durch Religion befriedigt werden können, bei sehr vielen Menschen vorhanden sind. In unserer Religionsgesellschaft wollen wir nicht zuletzt auch die Idee des Gestaltens lebensbereichernder Feiern aufgreifen und für einmalige und wiederkehrende bedeutungsvolle Ereignisse im Leben einen schönen Rahmen schaffen. Wir verstehen Rituale als eine Art der kulturellen Praxis, die wirksamer sein kann als zum Beispiel die bloße Lektüre von Ratgeberliteratur zum selben Thema; unsere Weisheit wollen wir dabei nicht (nur) alten Schriften aus längst vergangenen kulturellen Realitäten entnehmen, sondern den ganzen Prozess der Menschwerdung, von den ersten Zeugnissen menschlicher Kultur bis zum heutigen Tag, einbeziehen.

Gesellschaftliche Aspekte

Derzeit findet ein interessanter gesellschaftlicher Wandel dessen, was und wie „religiös geglaubt und gelebt“ wird, statt. Während Österreich noch vor einigen Jahrzehnten mehrheitlich katholisch war, ist das Bild heute deutlich vielfältiger. Einerseits wurden durch Zuwanderung und durch kulturellen Austausch Religionen aus anderen Weltgegenden in Österreich heimisch. Andererseits nimmt die Anzahl der Menschen, die keiner Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft angehören, zu. Auch innerhalb einzelner Religionsgemeinschaften gibt es inzwischen bemerkenswerte Differenzen zwischen den offiziellen religiösen Lehren und den tatsächlichen religiösen Vorstellungen der jeweiligen Mitglieder.

Als Atheistinnen und Atheisten beteiligen wir uns aktiv am religiösen Diskurs und an der gesellschaftlichen Aushandlung dessen, was in Österreich heutzutage als „Religion“ wahrgenommen, angenommen und praktiziert wird. Mit unserer Initiative möchten wir diesen gesellschaftlichen Wandlungsprozess sichtbar(er) machen, neue Räume der kulturellen Partizipation für Atheistinnen und Atheisten eröffnen und auch dazu einladen, über den Stellenwert von Religionsgemeinschaften in Österreich nachzudenken.

Rechtliche Aspekte

Zusätzlich zu diesen weltanschaulichen Zielsetzungen hat unser Projekt auch bedeutende rechtliche Aspekte. Seit 1998 ist in Österreich das Bekenntnisgemeinschaftengesetz („Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften“, BGBl. I Nr. 19/1998) in Kraft. Mit diesem Gesetz (das den Rechtsstatus von religiösen Bekenntnisgemeinschaften regelt, welche noch nicht gesetzlich anerkannt sind) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, auf der wir unserer Tätigkeit nachgehen wollen.

Konkret möchten wir auf religionsrechtlicher Ebene erreichen, dass unser religiöses Bekenntnis auch als ein solches staatlich eingetragen wird. Daher streben wir für die „Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich“ den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft entsprechend dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz an. Langfristig möchten wir vor diesem Hintergrund eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft werden. Wir betrachten diese Ziele als sinnvoll und notwendig, um innerhalb des geltenden religionsrechtlichen Rahmens eine nachhaltige Gleichberechtigung mit Anhängerinnen und Anhängern bereits etablierter Religionsgemeinschaften zu erlangen. Nach dem Gesetz ist dafür jeweils ein organisierter Zusammenschluss mehrerer Personen erforderlich. Das Bekenntnisgemeinschaftengesetz verlangt in § 3 Absatz 3 für eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft 300 Mitglieder und in § 11 Ziffer 1 Buchstabe d für eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft etwa 17.000 Mitglieder (2 Promille der Bevölkerung Österreichs).

Weiterführende Links:

(aktualisiert am 14.12.2023)