Kommuniqué vom 14.08.2020


Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 24. Juli 2020 vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich ein Amtsgutachten zur Frage “Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?” erhalten.

Zu diesem kultusamtsintern erstellten Amtsgutachten haben wir dem Kultusamt heute unsere Stellungnahme übermittelt.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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