Das Kultusamt hat, wie die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gestern Montag (18. Jänner 2021) aus dem Kultusamt erfahren hat, die Bescheidbeschwerde vom 1. Dezember 2020 mitsamt Beilagen und Verwaltungsakten am 14. Jänner 2021 dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt. Eine Beschwerdevorentscheidung hat das Kultusamt nicht erlassen.
Derzeit müssen wir realistischerweise wohl davon ausgehen, dass das Kultusamt im Fall einer für uns positiven Gerichtsentscheidung eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof erheben wird. Im Fall einer für uns negativen Gerichtsentscheidung werden wir wohl selber eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Unser Rechtsmittelweg wird uns also voraussichtlich auch noch vor den Verwaltungsgerichtshof und, falls aus unserer Sicht erforderlich, auch vor den Verfassungsgerichtshof führen. Das alles kostet auch Geld. Wir freuen uns daher über jede Spende, die bis zum 7. März 2021 (Ende der Projekt-Finanzierungsfrist) beim Respekt.net-Projekt Nr. 2123 zur Unterstützung unseres Rechtsmittelwegs eintrifft – vielen herzlichen Dank an alle Spender*innen!
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)