Spendenaufruf – Einladung zum Spenden


Mit jeder Spende ist unserem Anliegen einer Gleichberechtigung theistischer, nichttheistischer und atheistischer Überzeugungen sehr geholfen! Es können selbstverständlich sehr, sehr gerne auch Menschen spenden, die derzeit keine Mitglieder der ARG sind.

Kultusamt gibt nicht nach – jetzt vor Gericht

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 30. Dezember 2019 einen Antrag auf staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz beim Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich gestellt und am 1. Dezember 2020 gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts innerhalb offener Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde erhoben. Im Kern geht es dabei besonders um die Frage, was im aktuellen Religionsrecht eine Religion und was ganz konkret eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinne des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes ist, und zwar vor dem Hintergrund der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralität in religiösen Fragen.

Das Kultusamt hat, wie die ARG diesen Montag (18. Jänner 2021) aus dem Kultusamt erfahren hat, die Bescheidbeschwerde vom 1. Dezember 2020 mitsamt Beilagen und Verwaltungsakten am 14. Jänner 2021 dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt. Eine Beschwerdevorentscheidung hat das Kultusamt nicht erlassen. Das bedeutet, dass nun das Gericht entscheiden wird.

Bitte helft mit, dass wir einen Anwalt ins Team holen können!

Derzeit ist realistischerweise davon auszugehen, dass das Kultusamt im Fall einer für die ARG positiven Gerichtsentscheidung eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof erheben wird. Im Fall einer für die ARG negativen Gerichtsentscheidung wird die ARG wohl selber eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Ihr Rechtsmittelweg wird die ARG also voraussichtlich auch noch vor den Verwaltungsgerichtshof bzw. vor den Verfassungsgerichtshof führen. Das alles kostet auch Geld. Die ARG freut sich daher über jede Spende, die bis zum 7. März 2021 (Ende der Projekt-Finanzierungsfrist) beim Respekt.net-Projekt Nr. 2123 zur Unterstützung des Rechtsmittelwegs eintrifft – vielen herzlichen Dank an alle Spender*innen!

Wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn nicht wir, wer sonst? Jetzt zählt’s!

Wir freuen uns natürlich auch über Spenden, die (auch nach dem 7. März 2021) auf dem Konto unseres Fördervereins “Pro ARG” (IBAN: AT93 6000 0104 1028 2335, BIC: BAWAATWW) einlangen.

Nochmals vielen herzlichen Dank allen bisherigen Spender*(inne)n und vielen lieben Dank im Voraus für jede Form einer Unterstützung und eines persönlichen Engagements!


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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