Heute vor genau sieben Monaten, am 03.05.2021, hat das Verwaltungsgericht Wien in unserem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 mit einem verfahrensleitenden Beschluss Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als Sachverständigen bestellt und ihm aufgetragen, bis zum 01.09.2021 Befund und Gutachten zu erstatten.
Aktuell warten wir mit großer Neugier auf dieses Gerichtsgutachten.
Über einen allfälligen ersten Verhandlungstermin liegen uns noch keine Informationen vor; wir rechnen daher aus heutiger Sicht erst im nächsten Jahr (2022) mit einer Gerichtsverhandlung im Rahmen unseres Bescheidbeschwerdeverfahrens.
Wilfried Apfalter ist Präsidiumsmitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)