Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.
Das bedeutet, dass der VwGH die Voraussetzungen für eine weitere Behandlung unserer Revision als gegeben ansieht und das Bundeskanzleramt/Kultusamt nun durch den VwGH aufgefordert ist, binnen sechs Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen.
Die Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)
Pingback: Aktuelles zum Verfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft - Bürstmayr & Niederhammer