Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute im Kultusamt im Rahmen ihres Eintragungsverfahrens Akteneinsicht genommen.
Diese Akteneinsicht steht im Zusammenhang mit dem Amtsgutachten zur Frage “Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?”, zu dem die Atheistische Religionsgesellschaft vor Kurzem dem Kultusamt gegenüber Stellung genommen hat. Bei der heutigen Akteneinsicht wurde festgestellt, dass die Erteilung des Auftrags für das Amtsgutachten im Akt nicht dokumentiert ist. Der Auftrag für dieses Amtsgutachten stellt eine wichtige behördliche Entscheidung im Eintragungsverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft dar.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)