Kirchen-Privilegien: Das gescheiterte Volksbegehren


kirchenprivilegienDie bestehende Rechtslage in Österreich verleiht bekanntlich Religionen einen besonderen Status, der auch mit gewissen rechtlichen Sonderstellungen und Privilegien verbunden ist. Diese Tatsache wird von vielen Menschen in Österreich, vor allem von Konfessionsfreien und Religionskritikern, seit Jahren kritisiert. Das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien war die bisher am Weitesten gehende Initiative in Österreich mit dem Ziel, diese Privilegien abzuschaffen. Die Eintragungsphase dieses Volksbegehrens war vor drei Jahren, in der Woche vom 15. bis 22. April 2013. Der Erfolg blieb aus: Nur 56.660 Wahlberechtigte unterzeichneten das Volksbegehren, für eine Behandlung des Themas im Parlament wären 100.000 erforderlich gewesen. Damit war dieses Volksbegehren das Erfolgloseste in der Geschichte der Zweiten Republik. Drei Jahre danach ist es an der Zeit, dieses Volksbegehren etwas kritisch zu beleuchten. Woran ist dieses Volksbegehren gescheitert, und welche Konsequenzen lassen sich daraus ziehen?

Die Forderungen – Sinnvoll oder unüberlegt?

Blicken wir zunächst auf die Forderungen, die mit diesem Volksbegehren gestellt wurden. Der vollständige Text des Volksbegehrens lautete:

Für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:

  1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien
  2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
  3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche

Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen

Was auffällt ist, dass von diesen Forderungen ausschließlich “die Kirche” betroffen zu sein scheint. Diese Formulierung ist aus mehreren Gründen irreführend. Zunächst gibt es in Österreich nicht nur eine “Kirche”, sondern derzeit 11 anerkannte Religionsgesellschaften sowie zwei eingetragene Bekenntnisgemeinschaften, welche für sich die Bezeichnung “Kirche” verwenden. Darüber hinaus gibt es mehrere nichtchristliche Vereinigungen unter den anerkannten Religionsgesellschaften und eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften. Im Prinzip wären alle diese Vereinigungen von der Umsetzung dieser Forderungen, zumindest von den ersten beiden Punkten, betroffen gewesen. Die Formulierung des Volksbegehrens legte aber nahe, dass es hier nur um die (katholische) Kirche gehe.

In den Begründungen dieser Forderungen, die dem Volksbegehren beilagen, kamen weitere Unstimmigkeiten zutage. Es wurden mehrere Beispiele genannt, in welchen Bereichen die Kirche privilegiert werde. Viele dieser Beispiele waren aber faktisch mangelhaft und teilweise auch rechtlich nicht haltbar. So wurde zum Beispiel kritisiert, dass “fast 50% der Denkmalausgaben (Anm.: des Bundesdenkmalamtes) der Erhaltung kirchlicher Bauten” dienen. Hier muss man klar sagen, dass dies eben kein besonderes Privileg der Kirche darstellt. Vielmehr handelt es sich um die gängige Praxis des Denkmalschutzes. Zweifellos profitiert die  Katholische Kirche überproportional von den Mitteln des Denkmalschutzes. Das geschieht aber nicht aus einer Gefälligkeit heraus, sondern schlicht aus der Tatsache, dass die Kirche aufgrund ihrer langen Geschichte sehr viele denkmalgeschützte Gebäude besitzt. Ein anderes Beispiel: Es wurde kritisiert, dass die Kirche “als Großgrundbesitzer Millionen Euro an EU-Agrarförderungen” erhalte und hier “eine Obergrenze gelten” sollte. Auch diese Forderung ist nicht haltbar: Es ist legitim, die EU-Agrarförderungen an sich zu kritisieren. Eine Obergrenze für einen bestimmten Grundbesitzer, in diesem Fall die Kirche, zu fordern ist aber rechtlich nicht umsetzbar.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass bei der Ausarbeitung der Forderungen äußerst schlampig und unüberlegt gearbeitet wurde. Viele der als “Privilegien” dargestellten Punkte sind in Wahrheit keine. Im Gegenteil, ihre Umsetzung würde das andere Extrem, eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellen, also etwas, was eigentlich kein ernsthaftes Ziel einer politischen Kampagne sein sollte. Diese Schlampigkeit ist insofern bedauerlich, da andere Kritikpunkte durchaus ihre Berechtigung haben, zum Beispiel die staatlichen Subventionen für konfessionelle Privatschulen (während nichtkonfessionelle Privatschulen leer ausgehen). Durch diese populistische, sachlich mangelhafte Argumentation mit “Pseudo-Privilegien” wurde jedoch eine sinnvolle gesellschaftliche Debatte über diese tatsächlichen Privilegien verunmöglicht.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Zusatzforderung für “ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen”. Dieser Punkt wurde in das Volksbegehren mit hinein genommen, da zu dieser Zeit Fälle von Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche bekannt geworden waren und die “Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt” sich an der Initiative des Volksbegehrens beteiligte. Allerdings wurden hiermit zwei an sich völlig unterschiedliche Thematiken in ein Volksbegehren zusammengepackt. Markus Rohrhofer kritisierte das in einem Kommentar im Standard nicht ganz zu unrecht als billigen Populismus.

Bezeichnend ist, dass Gerhard Engelmayer, Präsident des Freidenkerbundes und Unterstützer des Volksbegehrens im Personenkomitee, in einem Kommentar in der “Presse” offen zugab, mit dem Namen des Volksbegehrens nicht ganz glücklich zu sein. Er merkte an, dass es eigentlich nicht darum gehe, einzelne Privilegien der Kirche zu diskutieren, sondern viel grundlegender um das als ungerecht empfundene System der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Aus diesem Kommentar kann man herauslesen, dass sich die vielen Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens nicht einmal ganz einig und im Klaren waren, welches konkrete Ziel sie eigentlich verfolgen, außer vielleicht, dass es irgendwie “gegen die Kirche” gerichtet sein müsste.

Die Zielgruppe – Zu klein, oder zu wenig mobilisiert?

56.660 Unterzeichner waren zwar durchaus eine beachtliche Anzahl, aber deutlich unter den Erwartungen der Initiatoren des Volksbegehrens. Um einen aktuellen Vergleich zu nennen: Alleine im Jahr 2015 traten ungefähr gleich viele Menschen, nämlich 56.365 aus der römisch-katholischen Kirche aus. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Zahl der Menschen, die an dieser Thematik potentiell interessiert sind, um ein vielfaches größer sein müsste. Wieso konnte ein Großteil dieser Personen nicht zur Unterzeichnung des Volksbegehrens bewegt werden? Niko Alm, Mitinitiator des Volksbegehrens, argumentierte, dass der Zuspruch unter anderem deswegen so gering war, weil Volksbegehren als wirkungsloses Instrument der Bürgerbeteiligung angesehen werden, da auch erfolgreich unterzeichnete Volksbegehren in der Vergangenheit meist nicht ernsthaft im Parlament bearbeitet wurden.  Dieses Faktum ist sicher nicht ganz von der Hand zu weisen. In erster Linie ist aber davon auszugehen, dass die oben genannten faktischen Mängel des Volksbegehrens die Hauptursache für den geringen Zuspruch waren. Denn selbst wenn die notwendige Anzahl an Unterschriften erreicht worden wäre, wäre der Antrag im Parlament wahrscheinlich nicht eingehender behandelt, sondern aufgrund dieser Mängel schon in der ersten Anhörung abgelehnt worden. Somit muss man leider auch sagen, dass gerade dieses Volksbegehren die Reputation von Volksbegehren im Allgemeinen nicht verbessert hat.

Darüber hinaus ist anzunehmen, dass aufgrund der Einseitigkeit der Forderungen eine signifikante Anzahl an anderen potentiellen Interessenten abgeschreckt wurde: Angehörige von Kirchen oder Religionsgesellschaften, welche selbst für die Trennung von Kirche und Staat eintreten. Schon ein Blick auf das Personenkommitee legt nahe, dass diese Zielgruppe vernachlässigt wurde. Beim Überblick der Liste fand ich nur eine solche Person unter den hunderten Unterstützern, nämlich den Politiker Niki Scherak. Er bezeichnet sich selbst als “gläubigen Katholiken und überzeugten Laizisten”. Ansonsten war das Personenkommitee mehrheitlich besetzt mit eher kirchenkritisch eingestellten Personen. Ich möchte hier niemandem seine Meinung schlecht reden, es gibt viele Gründe, die Kirche zu kritisieren. Aber für eine politische Kampagne, die auf eine hohe Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützer angewiesen ist, ist es ratsam, konsensorientiert zu arbeiten und das Anliegen so zu artikulieren, dass sich möglichst Viele damit identifizieren können.

Nach dem Volksbegehren – Aussichten auf Veränderung

Ein Blick in verschiedene Diskussionsforen genügt, um zu sehen, dass die Forderung nach einer stärkere Trennung von Religion und Staat in Österreich nach wie vor vielerorts geäußert wird. An konkreten Ideen, wie diese Forderung realistisch umgesetzt werden könnte, mangelt es aber. Dabei ist klar zu sagen, dass realistisch betrachtet derzeit keine Chance besteht, dass die geltenden Religionsgesetze geändert oder gar abgeschafft werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden lässt. Auch im Wahlvolk dürfte das Interesse an dieser Thematik eher gering sein. Gerade das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien hat hier nicht zu einem Umdenken geführt. Somit muss man leider sagen, dass das Volksbegehren nicht nur formal, sondern auch gesellschaftspolitisch gescheitert ist.

Wenn es nicht möglich ist, die Gesetze zu ändern, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Rahmen des aktuell rechtlich Möglichen auszuloten. Die bestehenden Gesetze bieten durchaus Möglichkeiten, wie Menschen, die ein anderes Bekenntnis als die etablierten Religionen vertreten, gleiche Rechte wie Angehörige von Religionsgesellschaften erlangen können: Nämlich, indem sie sich selbst in Religionsgesellschaften zusammenschließen. Die “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (ARG) ist eine dieser Initiativen (weiters ist die “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters” zu nennen). Zugegeben, es ist ein unkonventioneller Weg, und er wird von vielen Atheistinnen und Atheisten kritisch betrachtet und zum Teil abgelehnt. Er bietet aber durchaus Chancen auf echte Veränderung.

Im Vergleich zu einem Volksbegehren ist die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft ein relativ einfaches Unterfangen: Eine Bekenntnisgemeinschaft benötigt nur 300 Mitglieder, sowie einige formelle Kriterien, die erfüllt sein müssen. Danach kann beim Kultusamt ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Dem Kultusamt kommt eine besondere Rolle zu: Es muss im Rahmen der bestehenden Gesetze eine Entscheidung fällen, ob die antragstellende Vereinigung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt wird. Somit ist das Kultusamt eine bedeutende Instanz bei der praktischen Umsetzung der Religionsgesetze. Andererseits bedeutet das, dass die Antragsteller einen gewissen Einfluss auf die rechtliche Praxis ausführen, sind sie es doch, die das Kultusamt zu konkreten Rechtsauslegungen bewegen. An dieser Stelle sei auch ausdrücklich erwähnt, dass es der ARG nicht darum geht, nach Privilegien und Fördertöpfen zu gieren, sondern schlicht darum, einen gleichberechtigten Status mit anderen Religions- und Bekenntnisgemeinschaften zu erlangen.

Das Verfahren zur Eintragung als Bekenntnisgemeinschaft steht der ARG noch bevor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist natürlich nicht sicher vorhersehbar, wie der Bescheid des Kultusamtes ausfallen wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die Chancen auf einen positiven Bescheid durchaus gegeben sind. Dieses Verfahren könnte durchaus offene Fragen zu den bestehenden Gesetzen aufwerfen (zum Beispiel, wie der Gesetzgeber überhaupt den Begriff der “Religion” definiert), und wird deshalb von Experten auf dem Gebiet des Religionsrechts wohl mit Neugierde verfolgt werden. Darüber hinaus ist zu hoffen, dass die Initiative der ARG zu positiven gesellschaftlichen Diskursen beitragen kann. Zum Beispiel darüber, was eine Religion ausmacht, wie weit rechtliche Privilegien für Religionen gerechtfertigt sind, oder wieso z.B. von der Politik der konfessionelle Religionsunterricht gegenüber einem Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bevorzugt wird. Dies sind alles Themen bei denen eine konstruktive gesellschaftspolitische Debatte dringend notwendig ist.

Anmerkung in eigener Sache

Die ARG hat dieses Volksbegehren als Organisation offiziell nicht unterstützt, sehr wohl gab es aber aus dem Kreis des Präsidiums und der Mitglieder durchaus zahlreiche Unterstützer. Ich selbst (Martin Perz) habe schon 2012 die Unterstützungserklärung für das Volksbegehren unterschrieben. Die Präsidiumsmitglieder Wilfried Apfalter und Hermann Geyer waren Teil des Personenkomitees (siehe hier und hier). Dies sei hier erwähnt, um den Vorwurf zu entkräften, dass die ARG selbst nur Nutznießerin von Privilegien werden möchte und deswegen die Zielsetzungen dieses Volksbegehrens grundsätzlich ablehnt.

Bildquelle: http://www.kirchen-privilegien.at/


Über Martin Marot-Perz

Als Techniker vom Studium und Beruf her kümmert sich Martin Perz um den Online-Auftritt der Atheistischen Religionsgesellschaft. Als Webmaster ist er gewissermaßen der Hüter der (digitalen) Schlüssel dieser (virtuellen) Hallen hier. Gerne schreibt er aber auch als unabhängiger Denker zu weltanschaulichen Themen, Religion und Philosophie.

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