Religionsrecht


Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

Aktuell warten wir schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir hier ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.


Kommuniqué vom 22.12.2022 2

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.


Kommuniqué vom 29.03.2021 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Montag (29. März 2021) die offizielle Mitteilung erhalten, dass das Verwaltungsgericht Wien beabsichtigt, in der Angelegenheit der Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen.


Für weitblickende und einheitliche Regelungen

Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.


Kommuniqué vom 01.12.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.


Kommuniqué vom 03.11.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.


Aviso: Artikel über die ARG im Journal of Law, Religion and State

Wie wir heute erfahren haben, wird voraussichtlich Ende Juni im Journal of Law, Religion and State ein Artikel mit dem Titel “Is an atheist religion in Austria legally possible?” (auf Deutsch: “Ist eine atheistische Religion in Österreich rechtlich möglich?”) erscheinen.