Kommuniqué vom 15.11.2022


Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 11. November 2022 die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) bevollmächtigt, die Atheistische Religionsgesellschaft vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu vertreten.

Die Beschwerde der Atheistischen Religionsgesellschaft gegen das abweisende Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022 wird noch heuer (2022) beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Wir sehen im bisherigen Verfahren vor dem Kultusamt und vor dem Verwaltungsgericht Wien unter anderem unsere Religionsfreiheit und die Verpflichtung zur religiösen Neutralität staatlichen Handelns massiv verletzt. Zum Kernbereich des Grund- und Menschenrechts der Religionsfreiheit gehört unserer Einschätzung nach auch die Freiheit, sich ein eigenes religiöses Transzendenzverständnis zu erarbeiten und auf dessen Grundlage ein eigenes religiöses Transzendenzverhältnis zu entwickeln und danach zu leben. Die Atheistische Religionsgesellschaft wird das nun vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

Gerne nutzen wir auch diese Gelegenheit, allen Spenderinnen und Spendern, die unseren Rechtsmittelweg schon bisher ermöglicht haben, sehr herzlich zu danken.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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