FAQ


1. Besteht zwischen Atheismus und Religion ein Widerspruch?

  • Kein zwingender Widerspruch: Atheismus bedeutet „kein Theismus“ und steht im Widerspruch zum Theismus, nicht zur Religion. Religion kann auch nicht-theistisch sein (z. B. Buddhismus).
  • Kulturelles Phänomen: Religion wird als kulturelles Phänomen mit positivem Potenzial gesehen.
  • Gesellschaftliches Phänomen: Die ARG beteiligt sich an der gesellschaftlichen Aushandlung dessen, was in Österreich heutzutage als Religion wahrgenommen und angenommen wird.
  • Rechtliche Definition: Die Richtlinie 2011/95/EU der Europäischen Union erklärt u. a. „der Begriff der Religion umfasst insbesondere theistische, nichttheistische und atheistische Glaubensüberzeugungen […]“

2. Behauptet ihr, dass jeder Atheismus automatisch eine Religion ist?

  • Nein: Atheismus ist nicht automatisch eine Religion. Entsprechend dem Menschenrecht der Religionsfreiheit darf niemand, auch keine Atheistin und kein Atheist, gezwungen werden, einer Religion anzugehören. Als ARG nehmen wir aber für uns in Anspruch, eine atheistische Religion zu verwirklichen. Die ARG versteht sich als atheistische religiöse Bekenntnisgemeinschaft.

3. Erhebt ihr den Anspruch, alle Atheist:innen in Österreich zu vertreten?

  • Nein: Die ARG kann nur für sich selbst sprechen und repräsentiert nur ihre Mitglieder.

4. Warum ist die staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft wichtig?

  • Die Eintragung ist der beste Weg zur vollen Gleichberechtigung mit anderen Religionsgemeinschaften und der erste Schritt zur späteren gesetzlichen Anerkennung als Religionsgesellschaft. Wir sehen keinen guten Grund, wieso gerade religiöse Atheisten und Atheistinnen vom Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft ausgeschlossen sein sollten, und streben die volle Gleichbehandlung und Gleichberechtigung an. Alles andere erschiene uns als ungerechtfertigte Diskriminierung.

5. Wären im Falle eurer Akzeptanz als religiöse Bekenntnisgemeinschaft alle Atheist:innen in Österreich als Mitglieder anerkannt?

  • Nein: Die Akzeptanz würde nur den Status der ARG ändern, nicht den aller Atheistinnen und Atheisten in Österreich.

6. Muss ich aus meiner anerkannten Religionsgemeinschaft austreten, um bei euch Mitglied zu werden?

  • Ja: Ein Beitritt zur ARG ist nur möglich, wenn man keiner anderen anerkannten Religionsgemeinschaft angehört.

7. Kann ich Mitglied werden, wenn ich jünger als 14 Jahre bin?

  • Nein: Mitgliedschaft ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

8. Muss ich austreten, wenn ich keinen Wohnsitz mehr in Österreich habe?

  • Nein: Ein Austritt ist nicht erforderlich, aber eine Mitteilung über den Wohnsitzwechsel ist erwünscht.

9. Sollte ich euch meine neue Adresse mitteilen, wenn ich innerhalb Österreichs umziehe?

  • Ja: Das ist hilfreich für die ARG.

10. Behandelt ihr meine Mitgliedschaft vertraulich?

  • Ja: Mitgliedschaften werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

11. Wie kann ich euch unterstützen?

  • Unterstützungsmöglichkeiten:
    • Mitgliedschaft
    • Hinweise auf die ARG
    • Aktives Engagement
    • Spenden

12. Was hat es mit der älteren, noch existierenden Website der ARG auf sich?

  • Ältere Domain: Die ARG nutzt die ältere Domain nicht mehr und hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Gekürzt/aktualisiert am 08.09.2024.

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