Das Frauenvolksbegehren kann noch bis Montag, den 8. Oktober 2018 von allen Wahlberechtigten unterstützt werden. Einige Präsidiumsmitglieder und regionale Kontaktpersonen unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) haben das Frauenvolksbegehren bereits in der Einleitungsphase mit Unterstützungserklärungen unterstützt.
Das Frauenvolksbegehren trifft sich gut mit § 2 Absatz 3 unserer Statuten, in dem wir sagen:
Wir halten es für erstrebenswert, dazu beizutragen, dass ein gutes Leben für alle Menschen, egal wo und wie sie geboren worden sind, möglich wird. Dabei betrachten wir grundsätzlich jede Form der partnerschaftlichen Liebe und familiären Zusammenlebens, egal ob homo- oder heterosexuell, monogam oder polyamor, mit oder ohne Kinder in Obsorge, als wertvollen Baustein für ein gutes Leben.