Das Urteil des EuGH zur bisherigen Feiertagsregelung am Karfreitag ist grundsätzlich interessant. Es wirft die Frage auf: Darf man am Karfreitag Extra-Würste essen?
Indem es das tut, wird natürlich auch wieder ein Licht darauf geworfen, dass in Österreich sehr viele Feiertage bereits über die christlichen Konfessionen zu allgemeinen gesetzlichen Feiertagen geworden sind.
Das Urteil könnte jetzt heißen, dass der Karfreitag einfach fällt (und 4 christliche Konfessionen ihren höchsten Feiertag verlieren), während die Katholiken das Ihre behalten dürfen. Es könnte passieren, dass ein neuer Feiertag dazu kommt, und die christlichen Konfessionen noch einen gesetzlichen Feiertag mehr voll anerkannt bekommen. Und das für ca. ½ Million Gläubige.
Derweil stehen die Atheist/innen daneben und haben noch keine klare Linie, sind nicht geeint und müssen sich auch folgende Frage stellen: Welche Tage, welche Anlässe würden wir denn beanspruchen zu gesetzlichen Feiertagen zu machen, wenn wir dazu in der Lage sind?
(Einstweilen empfiehlt die AK den Arbeitnehmer/Innen, den Karfreitag als Feiertag geltend zu machen, um wenn schon nicht frei, so doch doppelten Lohn zu bekommen.)
Also ich würde empfehlen, dass sich die Religionslosen und Atheisten den Tag der Menschenrechte als Feiertag in Österreich würden sollten!