Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 24. Juli 2020 vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich ein Amtsgutachten zur Frage “Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?” erhalten.
Zu diesem kultusamtsintern erstellten Amtsgutachten haben wir dem Kultusamt heute unsere Stellungnahme übermittelt.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)