Die Eintragungswoche für das Tierschutzvolksbegehren und für das “Ethik für ALLE!“-Volksbegehren findet vom 18. bis zum 25. Jänner 2021 statt.
In dieser Eintragungswoche können alle am Stichtag (14. Dezember 2020) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde Eingetragenen eine persönliche Zustimmung auf zwei Wegen erklären: 1) durch eine persönliche Zustimmungserklärung auf einem Gemeindeamt, und zwar völlig unabhängig vom persönlichen Wohnsitz (bitte Ausweisdokument – z. B. Reisepass, … – mitbringen), oder 2) via Internet mit einer qualifizierten digitalen Signatur (z. B. “Handy-Signatur”).
Die Abgabe einer persönlichen Zustimmungserklärung innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten (Öffnungszeiten!) auf einem Gemeindeamt gilt sinngemäß als unaufschiebbarer behördlicher Termin.