Gerichtsgutachten bis 1. September 2021 2


Voraussichtlich bis zum 1. September 2021 – also bereits in den nächsten zwei Wochen – wird das in unserem Beschwerdeverfahren vom Gericht beauftragte Gerichtsgutachten vorliegen. Wir sind schon sehr, sehr neugierig.


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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2 Gedanken zu “Gerichtsgutachten bis 1. September 2021

  • Dragana

    Atheismus ist keine Religion, wird es auch nie sein. Es ist eine Weltanschauung, die als solches anerkannt werden muss. Ansonsten ist es Diskriminierung! Versucht es erst gar nicht weiter mit der Religion, das ist kompletter Schwachsinn, ihr vergeudet eure Zeit in der falschen Richtung!

    • Eosphoros

      Danke für diese Rückmeldung!

      Atheismus ist eine Art die Welt zu sehen, das ist klar. Atheismus kann sehr wohl eine Weltanschauung sein, dieser Betrachtung wollen wir uns auch gar nicht verweigern.

      Den Atheismus der Atheistischen Religionsgesellschaft – das was sich für uns aus der Weltanschauung des Atheismus für das Leben ableiten lässt – sehen wir aber als religiöses Bekenntnis, das wir als solche anerkannt haben wollen.

      Wir wollen nicht den Atheismus “als Ganzes” vereinnahmen, sondern unseren eigenen Atheismus entwickeln.