Heute vor genau acht Monaten, am 03.05.2021, hat das Verwaltungsgericht Wien in unserem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 mit einem verfahrensleitenden Beschluss Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als Sachverständigen bestellt und ihm aufgetragen, bis zum 01.09.2021 Befund und Gutachten zu erstatten.
Aktuell warten wir immer noch mit großer Neugier auf dieses Gerichtsgutachten.
Wilfried Apfalter ist Präsidiumsmitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)