Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren daher nun schon seit einem Jahr beim VwGH anhängig.
Wir erwarten die Entscheidung des VwGH über unsere Revision mit großer Neugier und Zuversicht.
Die Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Bundeskanzleramts/Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)