Kommuniqué vom 26.01.2025 11


Heute vor einem Jahren, am 26. Jänner 2024, hat das Bundeskanzleramt/Kultusamt eine Revisionsbeantwortung zur außerordentlichen Revision der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erstattet. Seitdem liegt der Ball ausschließlich beim Verwaltungsgerichtshof.

Die Revision richtet sich gegen das Erkenntnis GZ. VGW-101/042/701/2021-2 des Verwaltungsgerichts Wien, mit dem dieses Verwaltungsgericht am 1. Juni 2022 die gegen den abweisenden Bescheid des Bundeskanzleramts/Kultusamts vom 23. Oktober 2020 gerichtete Bescheidbeschwerde der Atheistischen Religionsgesellschaft abgewiesen hat.

Wir haben diese außerordentliche Revision am 28. April 2023 über die von uns dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) erhoben und erwarten die höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichthofs weiterhin mit großer Neugier und Zuversicht.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)


Über Wilfried Apfalter

Religionsfreiheit und Religion lassen sich auch atheistisch verwirklichen. Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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11 Gedanken zu “Kommuniqué vom 26.01.2025

  • Hermann Geyer

    Eine sehr große Hürde für die Behörden ist wohl die Sorge vor einem “Dammbruch”.
    In Ö ist es ja eine Art ungeschriebenes Gesetz, dass Religionskritik (vor allem jene an christlicher Theologie) möglichst den Kirchen selbst überlassen werden soll.
    Die ARG hält sich mit Religionskritik zwar sehr zurück. Aber wenn sie als Bekenntnisgemeinschaft anerkannt wird, kann dieser Status anderen Gemeinschaften, die zB scharfe Kirchen- oder Theologiekritik in ihrer Glaubenslehre äußern, wohl kaum verwehrt werden.

    • Wilfried Apfalter

      Lieber Hermann,

      sich im Eintragungsverfahren der ARG faktisch von einer “Sorge vor einem “Dammbruch”” leiten zu lassen wäre wohl in mehrfacher Hinsicht eine rechtsstaatlich nicht tragfähige behördliche Herangehensweise, die vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen Bestand hätte.

      Genau genommen hatte nur eine einzige Behörde über den Eintragungsantrag der ARG zu entscheiden, nämlich das Bundeskanzleramt/Kultusamt; alle höheren Entscheidungsinstanzen auf dem innerstaatlichen Rechtsmittelweg (Verwaltungsgericht Wien, Verfassungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof) sind Gerichte.

      • Hermann Geyer

        Du hast völlig recht. Interessant ist daher “nur” mehr, ob bzw. wie die involvierten RichterInnen den Aspekt eines derartigen “Dammbruchs” bewerten.
        Es ist sehr spannend, ob ein wegweisendes Urteil vielleicht auch mehr Möglichkeiten für rational und empirisch profunde Theologiekritik bieten wird.

        • Wilfried Apfalter

          Es ist überhaupt noch vieles offen und interessant. 🙂

          Sich aus einer atheistischen Perspektive in wissenschaftliche theologische Diskurse einzubringen ist grundsätzlich bereits jetzt – noch ohne staatliche Eintragung – möglich. Siehe z.B. meinen Artikel “Science, Law, and Transubstantiation”, der in “Theology and Science” erschienen ist (Open Access): https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14746700.2023.2293620. Eine profunde Theologiekritik von dir in “Theology and Science” würde mich voll interessieren!

          • Hermann Geyer

            Meiner Auffassung nach (und doch wohl auch nach jener der ARG) geht es letztlich darum, Ungerechtigkeiten im gesellschaftlichen System (insbesondere in Ö) abzubauen.

            Meine bisherige Arbeit dazu wurde vor Jahren zB sichtbar in einigen Leserkommentaren im “Standard”. Basis dazu (und mE wichtiger) waren aber grundsätzliche theologiekritische Überlegungen, die glücklicherweise etwa 20 Jahre lang auf http://www.atheisten-info.at (in einer von Erwin Peterseil formatierten und illustrierten Form und mit von ihm formulierter Überschrift samt Vorspann) öffentlich waren. Kern davon waren 13 “Anläufe” genannte Kapitel, in denen dubiose Denkmuster, Argumentations- und Darstellungspraktiken christlicher Theologie deutlich gemacht wurden.

            Neben der Veröffentlichung der “Anläufe” durch Peterseil bemühte ich mich, diese gezielt in TheologInnenkreisen bekannt zu machen. Dass dies gelungen ist, wurde mir einerseits von Peterseil bestätigt (“die Zugriffe sind enorm”) sowie auch aus überraschenden persönlichen Reaktionen von kirchlichen TheologInnen klar. Der Text wurde also anscheinend von sehr vielen kirchlichen TheologInnen eingehend gelesen (aber ohne dass mir eine sachbezogene Antwort bekannt geworden ist), von “Freidenkern” und ähnlich religionskritisch Gesinnten meist aber wohl nur zufrieden zur Kenntnis genommen ohne sich um den für sie ungewohnt komplizierten Inhalt weiter zu kümmern.

            Vor etwa 2 Jahren wurde öffentlich bekannt (und nur sehr kurz auch diskutiert), dass innerhalb der letzten 2 Jahrzehnte die Zahl der Studierenden der Katholischen Fachtheologie auf einen vergleichsweise winzigen Bruchteil zurückgegangen ist. Wegen der zeitlichen Korrelation dieses Faktums mit dem Bekanntsein meiner “Anläufe” (sowie auf Basis meines Hintergundwissens) halte ich es für sehr plausibel, dass die “Anläufe” erheblich dazu beigetragen haben, dass das Fachtheologiestudium abgebrochen oder gar nicht begonnen wurde. Insofern vermute ich also dringend, mit den “Anläufen” gesellschaftlich tatsächlich etwas Wichtiges sichtbar bewegt zu haben: es wurde Menschen ermöglicht, ein Studium zu vermeiden, das für sie nicht gepasst hätte.

            Peterseil ist inzwischen verstorben, die “Anläufe” mit seiner Hilfe zu veröffentlichen daher nicht mehr möglich. Ich glaube aber, dass die “Anläufe” auch heute noch (obwohl schon recht viele Jahre nach ihrer Verfassung) hilfreich sein können. Denkmuster katholischer Theologie haben sich in diesem Bereich im Grund nicht verändert, auch die meisten der von mir kritisierten theologischen Lehrbücher sind noch im Verkauf. Es würde daher mE gut in den Rahmen der ARG passen, den Text neuerlich ins Internet zu stellen, um die Hilfe auch künftigen Studienanfängern anzubieten. Ähnliches in “Theology and Science” zu versuchen wäre nicht bewältigbar und hätte kaum Wirkung.

            Der Schritt für die ARG wäre klein, denn Auszüge davon finden sich ja längst in 

            https://atheistisch.at/2016/03/15/ums-glauben-kommt-keiner-herum/

            und der Serie

            https://atheistisch.at/2016/03/16/wie-christliche-theologie-auf-dem-weg-zum-atheismus-helfen-kann/  und folgende.

            Im Übrigen geht es mE nicht nur um die genannte Hilfe für Studierende. Irgendwann werden ja möglicherweise auch WissenschafterInnen außerhalb kirchlich abhängiger theologischer Institutionen die (zB soziologischen) Aspekte des ständigen Rückgangs an Kirchenmitgliedern untersuchen bzw. dessen Ursachen analysieren. Dazu sollte auch Material (wie eben die “Anläufe”) bleibend verfügbar sein, das möglicherweise nur recht verborgen (von den Kirchen ja sozusagen nach außen hin totgeschwiegen) gewirkt hat. 

            • Wilfried Apfalter

              “Ähnliches in “Theology and Science” zu versuchen wäre nicht bewältigbar und hätte kaum Wirkung.”

              Hmmm. “Theology and Science” bietet den Vorteil, dass ein Artikel, der dort veröffentlicht wird, vorher einen rigorosen “double-blind peer-review”-Prozess durchlaufen haben muss. Damit sind vor der Veröffentlichung eine beiderseitig anonymisierte und wirklich sehr kritische Überprüfung des jeweiligen Textes durch – ja: letztlich konkurrierende – Fachexpert:innen und auf diesem Weg auch eine erste lebendige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Text garantiert. Das ist zumindest schon der Beginn einer diskursiven Rezeption, eben unter den konkreten Rahmenbedingungen z.B. von “Theology and Science”: https://www.tandfonline.com/journals/rtas20/about-this-journal

              Als Autor ist man dabei gezwungen, aufgrund des vorgegebenen Maximalumfanges eines Artikels seine Argumentation verdichtet auf den Punkt zu bringen. Der Umstand, dass “Theology and Science” in der Weltsprache Englisch veröffentlicht, schadet der potenziell weltweiten Rezeption nicht, kommt mir vor. 😉

              • Hermann Geyer

                Naja, auch wenn Studienanfänger in “Theology and Science” nachschauen würden: Es geht ja um deutschsprachige theologische Fachliteratur, die zu kritisieren ist. Und es geht um eine Problematik, für die ich 13 Kapitel (“Anläufe”) gebraucht habe, um sie verständlich zu machen. Beides sind Hürden, die mir generell sehr, sehr hoch vorkommen. Und dass mein Englisch dafür nicht reicht – das ist ein echtes Hindernis.

                Ich habe volles Verständnis. dass die ARG keine noch so höflich formulierten, aber die kirchliche Theologie sozusagen “im Mark” treffenden Analysen auf ihrer Homepage haben will, um das Eintragungsverfahren nicht zu gefährden .

                Bleibt immerhin die Hoffnung auf eine Art “Dammbruch”, wie bereits angedeutet, und wie auch immer er aussehen bzw realisierbar sein könnte ….

                • Wilfried Apfalter

                  Dann suche dir doch alternativ zu “Theology and Science” gerne eine für deinen Text passende deutschsprachige theologische Fachzeitschrift. Mein Punkt hier ist einfach, dass ein wissenschaftlicher Begutachtungsprozess auch einem theologiekritischen Text wirklich sehr gut tun kann. Und zwar in mehrfacher Hinsicht. Das alles ist grundsätzlich bereits jetzt möglich! 🙂

    • Wilfried Apfalter

      “Aber wenn sie als Bekenntnisgemeinschaft anerkannt wird, kann dieser Status anderen Gemeinschaften, die zB scharfe Kirchen- oder Theologiekritik in ihrer Glaubenslehre äußern, wohl kaum verwehrt werden.”

      Lieber Hermann,

      falls du dich näher dafür interessierst, wie das Bundeskanzleramt/Kultusamt und das Verwaltungsgericht Wien im Fall der ARG jeweils ihre abweisende Entscheidung schriftlich begründet haben, dann empfehle ich die genaue Lektüre des abweisenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts Wien über unsere Bescheidbeschwerde: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20220601_VGW_101_042_701_2021_00/LVWGT_WI_20220601_VGW_101_042_701_2021_00.pdf

      Die Frage, ob jemand den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erhält, muss jeweils im konkreten Fall geprüft und entschieden werden. Aus einer Eintragung von X ergibt sich daher nicht ohne weiteres auch gleich zwingend eine Eintragung von Y; es kommt immer jeweils darauf an, ob im konkreten Fall auch wirklich alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und wirklich kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Die Entscheidung darüber kann unter Umständen umstritten sein, wie unser eigener Fall sehr deutlich zeigt.

      • Hermann Geyer

        Besser als die letzte Revision könnte ev. ein neuer Antrag mit Ergänzungen bezüglich Transzendenzbezug sein.
        Ich beziehe mich auf die Äußerung Schönborns “‘Zufall ist der Deckname Gottes’, hat jemand treffend gesagt“ im Jahr 2000. Atheistisch sieht man es natürlich umgekehrt.
        Wissenschaftlich ist vieles, was in der Realität als „zufällig“ eingeordnet wird, ziemlich schlecht zu durchschauen – seine Wirkung aber natürlich anerkannt. Über manches gibt es Modellvorstellungen (Chaostheorie, „Gesetze der großen Zahlen“, self-fullfilling-prophecy o.ä.) – aber die Voraussagbarkeit bei konkretem setting ist oft schmerzlich begrenzt. Es ist also ein klassischer Fall von Kontingenz, mit dem man leben muss.
        Es geht den Theisten aber nicht besser. Wenn sie Gottes Hilfe anrufen haben sie nicht mehr Chance darauf als wir, wenn wir z.B. einander (oder ich mir selbst) Glück wünsche(n). Theisten glauben, dass Gott eine transzendente „außerkosmische“ eigenständig wirkende „Kraft“ o.ä. ist, können das aber nicht beweisen. Nach naturwissenschaftlichen Hypothesen ist Zufall ein Ergebnis „innerkosmischer“ Vorgänge, die nicht prognostiziert werden können. Beweisbar ist auch das nicht, der gleiche Effekt könnte auch von „außerhalb“ bewirkt werden.
        Wenn also dezidiert offen bleibt (was wissenschaftlich ja nicht ehrenrührig ist), ob die allfällige Wirkung von zB Glückwünschen inner- oder außerkosmischen (Paralleluniversen sind wissenschaftlich ja immerhin Thema) Ursprungs ist, sehe ich darin einen dem Theismus gleichwertigen Transzendenzbezug.

        Formulierungsvorschlag: Wir glauben, dass es sinnvoll ist, einander oder sich selbst Glück zu wünschen und schließen bewusst nicht aus, dass in der Folge dessen auch Effekte außerhalb dieser Welt beteiligt sein können.
        Oder ausführlicher: Wir glauben, dass es ähnlich sinnvoll sein kann, einander oder sich selbst Glück zu wünschen wie Gott um Hilfe zu bitten und schließen bewusst nicht aus, dass in der Folge dessen auch Effekte außerhalb dieser Welt beteiligt sein können.

        • Hermann Geyer

          Eine lustige Möglichkeit könnte sein:
          Wir glauben, dass auch Atheisten inspiriert werden und wollen allfällige noch so starke transzendente (aber natürlich bitte nur konstruktive!) Einflüsse nicht einbremsen.