Das Verwaltungsgericht Wien hat im Beschwerdeverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 am 03.05.2021 Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen bestellt.
Der damit verbundene gerichtliche Auftrag zur Erstattung von Befund und Gutachten bezieht sich insbesondere darauf, (1.) welcher Religionsbegriff dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) zugrunde liegt, (2.) wie Religion und Weltanschauung voneinander abgegrenzt werden können und welche Bedeutung dabei dem Kriterium der Transzendenz zukommt, und (3.) ob das BekGG einem umfassenden Schutz des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit gerecht wird oder als verfassungsrechtlich bedenklich einzustufen ist.
Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass unser Rechtsmittelverfahren letzten Endes in einem oder mehreren seiner Teile bzw. Aspekte auch einem innerstaatlichen Höchstgericht zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Es freut uns sehr, bereits heute sicher sein zu können, dass die Atheistische Religionsgesellschaft im Fall einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und/oder einer Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) von einer sehr engagierten und auf Grund- und Menschenrechte sowie Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten werden wird.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)