Es gibt ab dem bald beginnenden Schuljahr 2021/2022 mehrere Wege, am schulischen Unterricht im Pflichtfach Ethik teilzunehmen. Alle Fristen enden am fünften Kalendertag des Schuljahres.
Für alle, für die bereits ein Ethikunterricht möglich ist und die sich innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres 2021/2022 vom für sie gesetzlich vorgeschriebenen Religionsunterricht abmelden, gilt Ethik als Pflichtfach.
Für alle, für die bereits ein Ethikunterricht möglich ist und die (nach staatlichem Recht) als ohne religiöses Bekenntnis gelten oder einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und die sich nicht innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres 2021/2022 zu einem Religionsunterricht anmelden und dort dann auch zugelassen werden, gilt Ethik ebenfalls als Pflichtfach.
Eine eigene Anmeldung zum Besuch des Ethikunterrichts ist nicht erforderlich und auch gar nicht möglich. Ebenso nicht möglich sind der Besuch des Schulunterrichts in Ethik als Freifach oder ein Besuch des Schulunterrichts in Ethik als Pflichtfach und zugleich in Religion als Freifach.
Weitere Details zu den “Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht” sind im BMBWF-Rundschreiben Nr. 5/2021, GZ. 2021-0.043.794, zu finden.