This post is also available in: English (Englisch)
Chronologie zum Eintragungsverfahren
- Am 30. Dezember 2019 haben wir unseren Eintragungsantrag an das Kultusamt gestellt und damit unser Eintragungsverfahren begonnen.
- Am 30. April 2020 hat uns das Kultusamt über die Covid-19-bedingte Verlängerung des Fristenlaufs und die absehbare weitere Vorgehensweise informiert.
- Am 15. Mai 2020 hat uns das Kultusamt Ergänzungsfragen gestellt, die wir am 28. Mai 2020 beantwortet haben.
- Das Kultusamt hat dann ein Amtsgutachten eingeholt und uns am 24. Juli 2020 in den Räumlichkeiten des Kultusamts im Beisein des Amtsgutachters übergeben. Zu diesem Amtsgutachten haben wir am 14. August 2020 Stellung genommen und unserer Stellungnahme auch eine erste religionswissenschaftliche Stellungnahme eines Universitätsprofessors für Religionswissenschaft zu diesem Amtsgutachten beigelegt.
- Am 23. Oktober 2020 hat das Kultusamt über unseren Eintragungsantrag entschieden und einen abweisenden Bescheid erlassen. Dieser abweisende Bescheid des Kultusamts wurde uns am 3. November 2020 zugestellt.
- Am 1. Dezember 2020 haben wir gegen diesen abweisenden Bescheid des Kultusamts eine Bescheidbeschwerde erhoben. Dieser Bescheidbeschwerde haben wir eine zweite, umfangreichere religionswissenschaftliche Stellungnahme eines Universitätsprofessors für Religionswissenschaft beigelegt.
- Am 14. Jänner 2021 hat das Kultusamt unsere Beschwerde dem zuständigen Verwaltungsgericht Wien (VGW) übermittelt.
- Am 3. Mai 2021 hat das VGW ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben.
- Am 12. Mai 2022 hat eine Gerichtsverhandlung vor dem VGW stattgefunden.
- Am 1. Juni 2022 hat das VGW ein abweisendes VGW-Erkenntnis erlassen.
- Am 22. Dezember 2022 haben wir gegen dieses abweisende VGW-Erkenntnis über unsere Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhoben.
- Am 28. Februar 2023 hat der VfGH hat die Behandlung dieser Beschwerde abgelehnt.
- Daraufhin haben wir über unsere Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) einen Abtretungsantrag gestellt, um das Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu bringen. Diesem Abtretungsantrag ist der VfGH mit Beschluss vom 27. März 2023 gefolgt.
- Am 28. April 2023 haben wir über unsere Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den VwGH erhoben.
- Am 14. Dezember 2023 hat der VwGH das Vorverfahren eingeleitet.
- Am 26. Jänner 2024 hat das Kultusamt eine Revisionsbeantwortung an den VwGH erstattet.
- Aktuell erwarten wir die höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichthofs mit großer Neugier und Zuversicht.