Unsere Antragstellung beim Kultusamt (4)
Kürzlich haben wir am 21. November 2019 einen zweiten persönlichen Vorbesprechungstermin zu unserer kommenden Antragstellung im Kultusamt wahrgenommen.
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Kürzlich haben wir am 21. November 2019 einen zweiten persönlichen Vorbesprechungstermin zu unserer kommenden Antragstellung im Kultusamt wahrgenommen.
Die Tiroler Tageszeitung hat in ihrer Ausgabe Nr. 282 am 11. Oktober 2019 auf Seite 23 unter dem Titel “Eine Religion, aber ohne Gott” über unsere kommende Antragstellung beim Kultusamt berichtet.
Der Humanistische Pressedienst (hpd) berichtet heute über unsere kommende Antragstellung beim Kultusamt.
Auf religion.of.at wird heute über unsere kommende Antragstellung beim Kultusamt berichtet.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat nun die vom Bekenntnisgemeinschaftengesetz geforderte Anzahl von 300 Mitgliedern erreicht. Sie wird ihren Antrag auf staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz noch heuer (2019) beim Kultusamt stellen.
Der Genetiker John B. S. Haldane schrieb einmal („The truth about death“, Journal of Genetics, 58 (1963) 463-464, auf Seite 464): I suppose the process of acceptance will pass through the usual four stages: 1. This is worthless nonsense, 2. This is an interesting, but perverse, point of view, 3. This is true, but quite unimportant, 4. I always said so. („Ich gehe davon aus, dass der Prozess der Akzeptanz durch die üblichen vier Phasen verlaufen wird: 1. Das ist wertloser Blödsinn, 2. Das ist eine interessante, aber perverse Perspektive, 3. Das ist wahr, aber ziemlich unwichtig, 4. Ich habe es immer schon gesagt.“) Auch unser Vorhaben, als „Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARG) mit einem entsprechenden Antrag beim Kultusamt eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, muss wohl diese vier Phasen der Akzeptanz durchlaufen. In diesem zweiten Beitrag unserer Serie soll nun ein wenig beleuchtet werden, warum unser Ziel, eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, Sinn macht und warum wir diese Herausforderung daher mit Freude annehmen.
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