Kommuniqué vom 02.02.2024
Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet.