Religionssymbole in Schulklassen 2


Religiöse Symbole

Religiöse Symbole

Der Staat sollte niemanden ohne gut argumentierten sachlichen Grund bevorzugen oder benachteiligen, auch nicht bei der Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen. Ein Kommentar von Wilfried Apfalter, Nikolaus Bösch und Martin Perz.

Der „Standard“ vom 11. Jänner 2017 enthält einen Userkommentar von Klaus Heidegger („Das Kreuz in der Schule“) (http://derstandard.at/2000049583154/Das-Kreuz-in-der-Schule), der im Untertitel eine interessante Frage stellt: „Warum nicht mehrere religiöse Symbole in multireligiösen Klassen?“.

Im Text werden zwei grundsätzliche Argumente gegen das Anbringen von Schulkreuzen aufgegriffen und in knapper Form dargestellt:

Befürworter der Abschaffung des Kreuzes behaupten, es sei Symbol der katholischen Kirche in der Schule, die ein öffentlicher Ort sei und weltanschaulich neutral sein solle. Das Kreuz an der Klassenwand würde die Trennung von Kirche und Staat missachten. […] Ein zweites Argument der Kreuzgegner lautet, dass dieses Symbol nicht mehr kompatibel sei mit der multireligiösen Situation in den Klassenzimmern. Muslimen und Mitgliedern anderer Religionsgemeinschaften könne das Kreuz nicht zugemutet werden.

Dazu wäre natürlich Vieles zu sagen, wir möchten uns hier auf den Aspekt der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung konzentrieren.

Religionssymbole zwischen religiöser Vielfalt und staatlicher Neutralität

Einen Weg, wie eine Gleichbehandlung und Gleichberechtigung in einem multireligiösen Kontext funktionieren kann, hat schon vor ein paar Jahren der damalige Förderverein der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich aufgezeigt. Ende 2013 und Anfang 2014 hat er im Rahmen mehrerer Petitionen an Landtage, Landtagsabgeordnete und Nationalratsabgeordnete eine neue Regelung vorgeschlagen, und zwar ganz ausdrücklich „im Wissen, dass gegenwärtig auch das Konkordat eine relevante rechtliche Rahmenbedingung darstellt“ [1]. Der damalige inhaltliche Vorschlag sah vor, dass jede einzelne Schulklasse „unter Beachtung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen autonom über das Anbringen von religiösen Symbolen in ihrem Klassenraum entscheiden“ dürfe. Wörtlich hieß es im Vorschlag:

Der ergebnisoffene Prozess der Entscheidungsfindung bietet eine Gelegenheit zur politischen Bildung (beispielsweise durch die Kontrastierung von monokratischer gegenüber demokratischer Entscheidungsfindung). […] Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Prozess verschiedene Möglichkeiten demokratischer Entscheidungsfindung kennenlernen […]. Die Klasse ist dabei in altersadäquater Form über die für die Entscheidungsfindung der Klasse relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Mit einer solchen Regelung wäre einerseits sichergestellt, dass religiöse Symbole der vom Kultusamt akzeptierten Religionen in Frage kommen, und andererseits würde damit der Kreis der berücksichtigten Religionen auf alle diese erweitert werden – gleichzeitig wäre auch die Abwesenheit dieser Symbole eine Option.

Es gab zwar freundliche und auch inhaltlich argumentierende Rückmeldungen, der Vorschlag selbst wurde aber (unseres Wissens) bis heute nicht wirklich aufgegriffen. Ein Einwand, der öfters erhoben wurde, betrifft den Umstand, dass nach diesem Vorschlag unter Umständen auch eine Mehrheit über das Recht einer Minderheit bestimmen würde. Diesem Einwand könnte Rechnung getragen werden, indem in dieser Frage ein gesetzlicher Minimalkonsens den Rahmen vorgibt. Außerdem sollte man bei dieser Kritik nicht übersehen, dass bereits jetzt die zunehmend knappere Mehrheit (Christen) über alle anderen (Atheisten, Buddhisten, Juden, Muslime …) gesetzt wird – ganz ohne Mitsprache der Schüler/innen.

Den Stellenwert der Religionen (neu) ausverhandeln

Unsere „öffentliche Angelegenheit“, die Republik Österreich, steht immer wieder vor der sehr herausfordernden Aufgabe, mit widersprüchlichen Interessen verantwortungsvoll umzugehen. In Bezug auf Religionen kann sie das wohl am besten dann, wenn sie den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz und die staatliche Neutralität gegenüber allen Religionen ernst nimmt. Sie sollte dabei auch bedenken, dass der Stellenwert der Religionen und die Grenze zwischen religiösen und nicht-religiösen Symbolen gesellschaftlich immer wieder (neu) „ausverhandelt“ wird.

Die religiöse Bedeutung des Kreuzes heute in eine allgemein kulturelle umzudeuten erscheint uns intellektuell fragwürdig. Ebenso die Kritik, das Kreuz als Symbol der Unterdrückung zu sehen sei eine Verkehrung der Symbolik ins Gegenteil. Für viele Unterdrückte, Verfolgte und Ermordete war das Kreuz ein Symbol eben dieser Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung. Natürlich war und ist das Kreuz nicht nur das, aber es ist eben auch das. Staatliche Schulen sollten einen möglichst neutralen Boden bieten, auf dem ein dialogorientiertes Verständnis und ein kritischer Diskurs gefördert werden. Das Kreuz als Symbol schafft einen solchen Boden nicht, wie Jan Hus so eindrucksvoll nicht bezeugen kann.

Klaus Heidegger spricht von der Bedeutung der Religionen (und des Religionsunterrichts) für die „Charakter- und Herzensbildung“ und wirft damit bei uns die Frage auf: Wie viel könnte ein guter Philosophie-Unterricht (für alle!) – etwa im Stil der „Kinderphilosophie“ (http://www.kinderphilosophie.at/) – in dieser Hinsicht beitragen, wenn er von der ersten Klasse bis zum Schulabschluss seine zwei Wochenstunden garantiert bekäme? Füllt der Religionsunterricht vielleicht in erster Linie eine Lücke, die für ihn freigehalten wurde?

Als Mitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft verfolgen wir einen durchaus anderen Weg als viele Atheisten, die (zumindest auf den ersten Blick) mit Religion gar nichts mehr zu tun haben wollen. Wir sehen durchaus mögliche Vorteile einer bewusst religiösen Verortung in der Welt. Unsere Religionsgesellschaft entwickelt ihre eigene Religionslehre und feilt auch an ihren Positionen zum Verhältnis von Staat und Religion. Wir wollen die volle Anerkennung unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich erreichen, und wir wollen nicht zuletzt auch ein neues Verständnis von (und einen neuen Umgang mit) Religion und Religiosität auch für Atheistinnen und Atheisten möglich machen.

Wilfried Apfalter, Nikolaus Bösch und Martin Perz sind Präsidiumsmitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich

[1] Beispielsweise an den Burgenländischen Landtag (GP XX) [Link: http://www.bgld-landtag.at/parlamentarische-materialien/gp-xx/petitionen.html] am 23. April 2014 in der Petition E 107.


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 Gedanken zu “Religionssymbole in Schulklassen