Wir sind heute aus dem Kultusamt darauf hingewiesen worden, dass “nach § 1 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 16 BGBl. I 16/2020)” Fristenläufe nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verlängert wurden:
Dies bedeutet für den Antrag der Atheistischen Religionsgesellschaft, dass die Entscheidungsfrist mit 1.5.2020 neu zu laufen beginnt und mit Ende Oktober 2020 endet.
Derzeit ist als weitere Vorgangsweise absehbar, dass im Mai ein Ersuchen mit Ergänzungsfragen und einer Frist zur Stellungnahme ergehen wird. Sofern es im Juni wieder möglich ist, Besprechungen abzuhalten, ist für dann ein Gesprächstermin geplant.
Nach vier Monaten Verwaltungsverfahrensdauer, beginnend mit unserer Antragstellung am 30. Dezember 2019, sind wir nun sehr neugierig auf die Ergänzungsfragen und freuen uns auf den geplanten Gesprächstermin.