Kommuniqué vom 22.03.2023


Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).

Unser Rechtsanwalt Mag. Ralf Niederhammer kommentiert das so: „Ich persönlich finde es sehr bedauerlich, dass sich der VfGH mit den in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen, die ja den Kern der Religionsfreiheit ausmachen, nicht näher befassen will und die Behandlung ablehnt. Vom VwGH erwarte ich mir, von verfahrensrechtlichen Aspekten abgesehen, keine Klärung des Anliegens der ARG. Es ist viel mehr ein notwendiger verfahrensrechtlicher Schritt zum EGMR.“

Wir bedauern den VfGH-Beschluss sehr und nehmen ihn sehr ernst. Es ist nun geklärt, dass unser Verfahren aus derzeitiger Sicht des VfGH keine spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen aufwirft und die von uns gerügten Rechtsverletzungen gegebenenfalls „nur die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes“ (so der VfGH-Beschluss wörtlich) sind.

Mit dieser Entscheidung des VfGH ist daher auch geklärt, dass nach unserem nun geplanten Abtretungsantrag eben der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) über die Rechtmäßigkeit des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) zu entscheiden haben wird. Und zwar zur Gänze, ohne teilweise Auslagerung an den VfGH.

Der VfGH-Beschluss vom 28.02.2023 hat also eine grundlegende kompetenzrechtliche Klarheit geschaffen. Wir werden nun in unserem Rechtsmittelverfahren wie schon bisher sehr sorgfältig Schritt für Schritt weitergehen. Falls erforderlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Wir wollen damit erreichen, dass unsere atheistische religiöse Glaubensüberzeugung eine grundsätzliche Gleichberechtigung mit anderen religiösen Überzeugungen erhält; aktuell staatlich eingetragen sind religiöse Bekenntnisgemeinschaften etwa aus dem Adventisten-, Bahai-, Hinduismus-, Moon-, Sikh- und Islam- bzw. Aleviten-Bereich.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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