Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” verabschiedet.
Zu diesen Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit. Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) setzen wir uns dafür ein, dass die Religionsfreiheit auch uns Atheist:innen wirksam schützt.