Unsere Antragstellung beim Kultusamt (3) – 300 Mitglieder – Antragstellung beim Kultusamt noch 2019


Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat nun die vom Bekenntnisgemeinschaftengesetz geforderte Anzahl von 300 Mitgliedern erreicht. Sie wird ihren Antrag auf staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz noch heuer (2019) beim Kultusamt stellen.

Diese kommende Antragstellung wird derzeit im Detail ausgearbeitet und sorgfältig und umsichtig vorbereitet.

Hintergrundinfos

Hintergrundinformationen bietet zum Beispiel der Gastkommentar „Wie viel Religion wollen wir?“ in der Wochenzeitung „Die Furche“ vom 13. Juni 2019 (Printausgabe Nr. 24/2019, auf Seite 14).

Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) verfolgen wir das langfristige Ziel einer vollen Gleichberechtigung und Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich; wir wollen damit auch neue Räume kultureller Partizipation für Atheistinnen und Atheisten eröffnen und einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess dessen, was als Religion wahrgenommen und angenommen wird und wie Religion gelebt wird, sichtbar machen.

Kostenlose Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der Atheistischen Religionsgesellschaft ist völlig kostenlos und unterstützt uns gleichzeitig sehr wirkungsvoll.

Eine Herausforderung

Wir danken allen Menschen, die uns bereits bisher auf unserem Weg unterstützt haben, und freuen uns schon auf unsere Antragstellung und unser Eintragungsverfahren. Dieses kommende Eintragungsverfahren wird sowohl für das Kultusamt als auch für die ARG eine neuartige und nachhaltige religionsrechtliche Herausforderung darstellen.


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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