Revision


Künstlerische Darstellung des Begriffs "Paragraphendschungel", erstellt von einer Künstlichen Intelligenz (ChatGPT): Mehrere Paragraphenzeichen (§) eingebettet in einer Regenwaldumgebung

Verwaltungsgerichtshof weist Revision zurück – Kurze Stellungnahme des Präsidiums 4

Unser Antrag auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft führte zu einem langwierigen und fragwürdigen Rechtsverfahren, dessen Ausgang nun etwa ein Jahr lang beim Verwaltungsgerichtshof hing, der über unsere außerordentliche Revision zu entscheiden hatte. Nun kam das Ergebnis: Der VwGH weist die Revision zurück. Wir sind darüber etwas fassungslos, weil dieser Beschluss, der aus formalen Gründen erfolgte, der gängigen Rechtsprechung inhaltlich zuwiderläuft.


Kommuniqué vom 26.01.2025 11

Heute vor einem Jahren, am 26. Jänner 2024, hat das Bundeskanzleramt/Kultusamt eine Revisionsbeantwortung zur außerordentlichen Revision der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erstattet. Seitdem liegt der Ball ausschließlich beim Verwaltungsgerichtshof.


Kommuniqué vom 01.06.2024

Heute vor zwei Jahren, am 1. Juni 2022, hat das Verwaltungsgericht Wien (VGW) mit seinem Erkenntnis GZ. VGW-101/042/701/2021-2 die gegen den abweisenden Bescheid des Bundeskanzleramts/Kultusamts vom 23. Oktober 2020 gerichtete Bescheidbeschwerde der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) abgewiesen.


Kommuniqué vom 28.04.2024

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren daher nun schon seit einem Jahr beim VwGH anhängig.


Kommuniqué vom 15.12.2023 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.


Kommuniqué vom 01.12.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren nun schon seit mehr als sieben Monaten beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.


Kommuniqué vom 02.05.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.