Kommuniqué vom 01.06.2024
Heute vor zwei Jahren, am 1. Juni 2022, hat das Verwaltungsgericht Wien (VGW) mit seinem Erkenntnis GZ. VGW-101/042/701/2021-2 die gegen den abweisenden Bescheid des Bundeskanzleramts/Kultusamts vom 23. Oktober 2020 gerichtete Bescheidbeschwerde der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) abgewiesen.