Redaktion


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 8

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.


Zur Kreuz-Entscheidung für das Krankenhaus Nord in Wien

Wir wünschen dem Wiener Krankenanstaltenverbund zur Entscheidung, in den Patientenzimmern des Krankenhauses Nord keine Kreuze standardmäßig aufzuhängen, alles Gute. Diese Entscheidung erscheint uns im Sinne einer religiösen Neutralität des KH Nord als sinnvoll und gerecht. Schließlich sollen sich alle PatientInnen gleichermaßen gut aufgehoben fühlen.