Zugangsregeln und Fristen für den Ethikunterricht
Es gibt ab dem bald beginnenden Schuljahr 2021/2022 mehrere Wege, am schulischen Unterricht im Pflichtfach Ethik teilzunehmen. Alle Fristen enden am fünften Kalendertag des Schuljahres.
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Wir begrüßen die Ausweitung des Ethikunterrichts. Eine Ausweitung auf alle Schüler*innen unabhängig von ihrer Konfession wäre allerdings noch begrüßenswerter.
Überlegungen und Anregungen im Hinblick auf ein zwar bei Weitem noch nicht etabliertes, aber auch nicht völlig denkunmögliches Unterrichtsfach. Von Klaus Steinkellner Unterricht stellt in gewisser Weise immer eine „Quadratur des Kreises“ dar. Aufgrund der Tatsache, dass Lehrpersonen den Auftrag haben, einen bestimmten Inhalt einer Vielzahl von unterschiedlichen Individuen näher zu bringen, kann es ein absolutes „richtig“, zumindest was die Art und Weise der Wissensvermittlung betrifft, nicht geben. Im geisteswissenschaftlichen Bereich, dem ich auch den Religionsunterricht zurechne, gilt dies zu weiten Teilen auch für den Inhalt selbst. Das Ziel von Unterricht im Allgemeinen muss daher, wie der Vergleich bereits aussagt, eine weitest mögliche Annäherung an das bestmögliche Ergebnis sein. Gerade auf einen atheistischen Religionsunterricht wird das aufgrund der Heterogenität dieser Geisteshaltung in besonderem Maße zutreffen.