Tägliche Archive: 15. März 2016


Alain de Botton über uns am 4.5.2015 1

Alain de Botton ist ein britisch-schweizerischer Schriftsteller und Fernsehproduzent. Er hat uns am 4.5.2015 geschrieben: I wish you much luck with your project. It sounds fascinating, timely and necessary. With good wishes Alain (Bild „Alaindebotton“ von JC Medina – Flickr. Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons.)

Alain de Botton

Irvin D. Yalom

Irvin Yalom über uns am 3.5.2015

Irvin Yalom ist emeritierter Professor für Psychiatrie an der Universität Stanford und Autor zahlreicher wissenschaftlicher Bücher und Romane. Er hat uns am 3.5.2015 geschrieben: it’s a wonderful idea – badly needed and i wish you good luck in your work – irv yalom (Bild „Yalom“ von User:Masangina – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.)


6./8.4.2013: Artikel von Herbert Lackner im „Profil“

Wir wurden erwähnt in einem “Profil”-Artikel von Herbert Lackner (erschienen am 6.4.2013; gedruckt erschienen am 8.4.2013 auf den Seiten 28-31). Anmerkungen von unserer Seite: Die Atheistische Religionsgesellschaft heißt nicht “Atheistische Religionsgemeinschaft” sondern “Atheistische Religionsgesellschaft”. Die Atheistische Religionsgesellschaft ist keine “ironisch gemeinte Travestie” sondern ernst gemeint. Am 6.4.2013 hatten wir nicht 125 sondern 167 Mitglieder.


3./4.4.2013: Gastkommentar von Ulrich H. J. Körtner in der „Presse“

Wir wurden erwähnt in einem “Presse”-Gastkommentar von Ulrich Körtner (3.4.2013; gedruckt erschienen am 4.4.2013 auf Seite 26). Dazu einige Anmerkungen von uns: Leider wird hier nicht mit ausreichender Deutlichkeit – man kann auch sagen: so gut wie überhaupt nicht – zwischen der Atheistischen Religionsgesellschaft und anderen unterschieden. Auf diese Weise erweckt der Gastkommentar sehr leicht einen sehr falschen Eindruck. Die Atheistische Religionsgesellschaft führt zum Beispiel keinen “Kampf gegen Religion”, sondern will vielmehr selber als religiöse Bekenntnisgemeinschaft bzw. Religionsgesellschaft anerkannt werden; ebenso stellt sie nicht “das elementare Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit infrage”, sondern nimmt es vielmehr selber in Anspruch. Auf diesen Gastkommentar bezieht sich auch ein Online-Bericht auf religion.orf.at vom 4./5.4.2013.