Ich möchte hier gerne ganz kurz ein paar Gedanken skizzieren, die in vielen Gesprächen im Rahmen unserer „Kundgebungen für die Gleichberechtigung von Atheist:innen“ auf der Mariahilfer Straße in Wien immer wieder inhaltlich vorgekommen sind.
Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) sagen wir nicht: Atheismus ist eine Religion. Das wäre zu pauschal formuliert. Denn nicht jeder Atheismus ist auch gleich eine Religion. Sondern wir sagen: Religion kann auch atheistisch verwirklicht werden. Eine atheistische Religion ist grundsätzlich möglich. Atheistische Religionen liegen im Bereich des Möglichen. Das ist etwas deutlich anderes als die Aussage bzw. die Behauptung, jeder Atheismus sei eine Religion.
In einem Eintragungsverfahren nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz ist es Aufgabe der Behörde bzw. des Verwaltungsgerichts, im konkreten Einzelfall festzustellen und zu begründen, ob im konkreten Einzelfall eine Religion vorliegt oder nicht vorliegt. Das erfordert Feststellungen und Begründungen. Und zwar solche, die auch inhaltlich tragfähig und rechtskonform sind.
Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) stellen wir darüber hinaus eine sehr konkrete Frage zur Religionsfreiheit: Zählen auch das Entwickeln eines eigenen Transzendenzverständnisses und das Verwirklichen eines eigenen Transzendenzverhältnisses zum Kernbereich der Religionsfreiheit? Unsere eigene kurze Antwort auf diese konkrete Frage lautet: Ja.
Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) treten wir für das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit ein. Und wir nehmen diese Religionsfreiheit auch für uns selbst in Anspruch. Die Religionsfreiheit gilt für alle. Auch für uns.
Wilfried Apfalter ist Präsidiumsmitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)