Atheistische Religion


Zum Amtsgutachten über die Lehre der ARG 2

Zur Lehre unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat das Kultusamt damals im Rahmen seines behördlichen Ermittlungsverfahrens zu unserem Eintragungsverfahren ein Amtsgutachten eingeholt, das mit der Frage „Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?“ überschrieben ist und uns am 24. Juli 2020, also vor mittlerweile fast drei Jahren, in den Räumlichkeiten des Kultusamts im Bundeskanzleramt in ausgedruckter Form übergeben wurde.


ARG im ORF: “Orientierung” vom 04.06.2023

In der ORF-Sendung “Orientierung” ist heute (04.06.2023, 12:30 Uhr ORF2) ein Beitrag “Was glaubt Österreich: Wie gründet man eine Religion?” über das Gründen einer Religion in Österreich gesendet worden. In diesem Beitrag ist auch ein Präsidiumsmitglied unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) interviewt worden. Die heutige Sendung ist nun bis zu sieben Tage in der ORF-TVthek abrufbar.


Artikel über atheistische Seelsorge 2

Im deutschen Fachmagazin “Leidfaden – Fachmagazin für Krisen, Leid, Trauer” (Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen) ist im Heft 2/2023 ein Artikel über atheistische Seelsorge erschienen. Die drei Autoren dieses Fachartikels “Atheistische Seelsorge” – Wilfried Apfalter, Nikolaus Bösch-Weiss und Wolfgang Ebner – sind Mitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG).


Religionskritik

Eine Religionskritik, die ihrem Namen gerecht wird, hat es immer mit Religion(en) und Kritik zu tun. Sie besteht nicht nur darin, negative Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen. Wirklich „kritische“ Religionskritik bemüht sich um einen ernsthaften, weltoffenen und möglichst realistischen Blick auf Religion(en). Sie ist daher auch in der Lage, positive Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen.


Kommuniqué vom 22.12.2022 2

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.