Beiträge von Martin Marot-Perz


Über Martin Marot-Perz

Als Techniker vom Studium und Beruf her kümmert sich Martin Perz um den Online-Auftritt der Atheistischen Religionsgesellschaft. Als Webmaster ist er gewissermaßen der Hüter der (digitalen) Schlüssel dieser (virtuellen) Hallen hier. Gerne schreibt er aber auch als unabhängiger Denker zu weltanschaulichen Themen, Religion und Philosophie.

Kirchen-Privilegien: Das gescheiterte Volksbegehren

Die bestehende Rechtslage in Österreich verleiht bekanntlich Religionen einen besonderen Status, der auch mit gewissen rechtlichen Sonderstellungen und Privilegien verbunden ist. Diese Tatsache wird von vielen Menschen in Österreich, vor allem von Konfessionsfreien und Religionskritikern, seit Jahren kritisiert. Das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien war die bisher am Weitesten gehende Initiative in Österreich mit dem Ziel, diese Privilegien abzuschaffen. Die Eintragungsphase dieses Volksbegehrens war vor drei Jahren, in der Woche vom 15. bis 22. April 2013. Der Erfolg blieb aus: Nur 56.660 Wahlberechtigte unterzeichneten das Volksbegehren, für eine Behandlung des Themas im Parlament wären 100.000 erforderlich gewesen. Damit war dieses Volksbegehren das Erfolgloseste in der Geschichte der Zweiten Republik. Drei Jahre danach ist es an der Zeit, dieses Volksbegehren etwas kritisch zu beleuchten. Woran ist dieses Volksbegehren gescheitert, und welche Konsequenzen lassen sich daraus ziehen?


6./8.4.2013: Artikel von Herbert Lackner im „Profil“

Wir wurden erwähnt in einem “Profil”-Artikel von Herbert Lackner (erschienen am 6.4.2013; gedruckt erschienen am 8.4.2013 auf den Seiten 28-31). Anmerkungen von unserer Seite: Die Atheistische Religionsgesellschaft heißt nicht “Atheistische Religionsgemeinschaft” sondern “Atheistische Religionsgesellschaft”. Die Atheistische Religionsgesellschaft ist keine “ironisch gemeinte Travestie” sondern ernst gemeint. Am 6.4.2013 hatten wir nicht 125 sondern 167 Mitglieder.


3./4.4.2013: Gastkommentar von Ulrich H. J. Körtner in der „Presse“

Wir wurden erwähnt in einem “Presse”-Gastkommentar von Ulrich Körtner (3.4.2013; gedruckt erschienen am 4.4.2013 auf Seite 26). Dazu einige Anmerkungen von uns: Leider wird hier nicht mit ausreichender Deutlichkeit – man kann auch sagen: so gut wie überhaupt nicht – zwischen der Atheistischen Religionsgesellschaft und anderen unterschieden. Auf diese Weise erweckt der Gastkommentar sehr leicht einen sehr falschen Eindruck. Die Atheistische Religionsgesellschaft führt zum Beispiel keinen “Kampf gegen Religion”, sondern will vielmehr selber als religiöse Bekenntnisgemeinschaft bzw. Religionsgesellschaft anerkannt werden; ebenso stellt sie nicht “das elementare Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit infrage”, sondern nimmt es vielmehr selber in Anspruch. Auf diesen Gastkommentar bezieht sich auch ein Online-Bericht auf religion.orf.at vom 4./5.4.2013.