Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.
Wir werden diesen Bescheid des Kultusamts sehr genau analysieren und dann wohl innerhalb der nächsten vier Wochen das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde ergreifen. Im Kern geht es dabei ganz grundlegend um die Frage, was im aktuellen Religionsrecht eine Religion und was ganz konkret eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinne des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes ist.
Unseres Erachtens steht der Bescheid auf eher schwachen Füßen, speziell vor dem Hintergrund der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralität in religiösen Fragen.
Durch eine Spende für das Respekt.net-Projekt Nr. 2123 (“ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en“) kann man uns auf unserem geplanten Rechtsmittelweg sehr wirksam finanziell unterstützten. Vielen Dank im Voraus für jede Form einer Unterstützung!
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)