In einem Streitgespräch “Sie tun mir als Atheist ja leid” mit Niko Alm (erschienen am 5.8.2009) sagt Andreas Khol (Verfassungsjurist, zur Zeit der parlamentarischen Entscheidungen über das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” Klubobmann des ÖVP-Parlamentsklubs) ganz klar (im Teil 3): “Also, der Glaubens- und Gewissensfreiheit steht das Recht der Religionsausübung in der Verfassung gleichberechtigt gegenüber. Die stehen in einem Spannungsverhältnis, das der Gesetzgeber zu lösen hat. Das Recht auf Religionsausübung findet sich auch in allen internationalen Menschenrechtsdokumenten, und das ist die Begründung, warum der Staat hier in Österreich alle religiösen Gruppen mit Selbstverwaltung und finanziellen Mitteln ausstattet und auch den Religionsunterricht fördert. Wenn die Atheisten sich zusammenschlössen und sagen, wir sind eine Bekenntnisgemeinschaft, hätten sie genau die gleichen Rechte.” (Hervorhebung durch uns)