Um für unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich die staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erreichen ist es erforderlich, dass wir beim Kultusamt in Wien einen entsprechenden Antrag stellen. Die 300 Mitgliedschaften, die das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) für eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft voraussetzt, könnten wir derzeit leider noch nicht in einer für das Kultusamt akzeptablen Form nachweisen. Von einem Teil unserer Mitglieder benötigen wir noch etwas, um ihre Mitgliedschaft bei der Atheistischen Religionsgesellschaft im geplanten Eintragungsverfahren beim Kultusamt auch ausreichend nachweisen zu können.
Das Kultusamt verlangt zum Nachweis von Mitgliedern bei Bekenntnisgemeinschaften einen Auszug aus dem zentralen Melderegister oder eine eidesstattliche Erklärung über den Wohnsitz in Österreich sowie eine eidesstattliche Erklärung, keiner anderen staatlich eingetragenen oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft anzugehören. Außerdem muss die Unterschrift eines Mitgliedes anhand der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfbar sein; alternativ ist entsprechend dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz auch eine digitale Signatur mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte möglich.
Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen haben wir für bestehende Mitglieder ein Formular für eine Zusatzerklärung vorbereitet. Für Neubeitritte gibt es ein entsprechend adaptiertes neues Beitrittsformular.
Die “alten” Beitrittsformulare, mit denen unsere Mitglieder bis zum März 2016 ihre Mitgliedschaft bei der Atheistischen Religionsgesellschaft geltend machen konnten, genügen den Anforderungen des Kultusamts nicht. Dazu muss gesagt werden, dass das Kultusamt Informationen zu den Anforderungen an einen Mitgliedschaftsnachweis nicht öffentlich kommuniziert. Umso mehr freuen wir uns, dass wir im heurigen Frühjahr am 14. Februar in Wien bei einem ersten persönlichen Gesprächstermin mit dem Leiter des Kultusamts, Ministerialrat Mag. Oliver Henhapel, und dem Leiter des für allgemeine Rechtsangelegenheiten zuständigen Referats a des Kultusamts, Ministerialrat Dr. Anton Stifter, wichtige Details klären konnten. Die von uns entwickelte Zusatzerklärung haben wir derzeit noch nicht von ausreichend vielen “alten” Mitgliedern vollständig übermittelt bekommen. Neubeitritte erfolgen bereits mit dem neuen Beitrittsformular.
Es geht leider manches viel langsamer und zäher als ursprünglich erhofft. Dennoch sind wir optimistisch und parallel dazu am Vorbereiten unserer Antragstellung und natürlich auch am Netzwerken, um dann für das Eintragungsverfahren möglichst gut vorbereitet zu sein. Wann genau wir unseren Antrag stellen können werden ist derzeit noch nicht klar absehbar; sicherlich, sobald wir die erforderlichen 300 Mitgliedschaften ausreichend nachweisen können.
Auf jeden Fall ist schon jetzt absehbar, dass das geplante Eintragungsverfahren sowohl für uns als auch für das Kultusamt eine ganz neue religionsrechtliche Herausforderung darstellen wird. In einem nächsten Beitrag dieser Serie möchten wir gerne ein wenig beleuchten, warum unser Ziel, eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, Sinn macht und warum wir diese Herausforderung daher mit Freude annehmen.
Ich bin österr. Staatsbürger, lebe aber nicht in Österreich. Ich nehme an, dass daher §3 (3) BekGG auf mich zutrifft, ich daher für die 300 Unterschriften nicht mitzähle. Ich wurde aber Mitglied der ARG, als ich noch in Österreich gewohnt habe. Darf ich trotzdem Mitglied bleiben?
Ja, selbstverständlich, sehr gerne! Wir freuen uns übrigens auch über eine Zusatzerklärung, wenn aktuell kein Wohnsitz in Österreich besteht. 🙂
Eine Mitgliedschaft bei uns bleibt auch bei einer Aufgabe des österreichischen Wohnsitzes weiterhin aufrecht (siehe auch hier: https://atheistisch.at/mitgliedschaft/).