Zur VfGH-Entscheidung zur Ehe 4


Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich am 4. Dezember 2017 (G 258-259/2017-9) entschieden, dass die Ehe ab dem 1. Jänner 2019 auch gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich offensteht.

Wir begrüßen diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und freuen uns mit allen, denen diese Entscheidung ein diskriminierungsfreieres und gleichberechtigteres Leben ermöglichen wird.

Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich möchten wir darauf hinweisen, dass wir unabhängig von dieser erfreulichen Entscheidung grundsätzlich jede Form der partnerschaftlichen Liebe, egal ob homo- oder heterosexuell, als wertvollen Baustein für ein gutes Leben betrachten.

Wilfried Apfalter, Nikolaus Bösch-Weiss, Karl Wergler*, Martin Perz
Präsidiumsmitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)
06.12.2017

*Name von der Redaktion geändert


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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4 Gedanken zu “Zur VfGH-Entscheidung zur Ehe

  • Claude Vaessen

    Ein entscheidender, guter Schritt. Aber dabei soll es bleiben, also keine Kinderadoption, und zwar erst einmal, weil die Natur gleichgeschlechtlichen Paaren die Nachkommenschaft verwehrt, und weil es mit psychischen Problemen beim Kind zu rechnen ist, das immer wieder attackiert sei wird, weil “es nicht einen Vater und eine Mutter hat”. Kinder untereinander können dermaßen grausam sein, dass mit schweren psychischen Schäden zu rechnen ist. Außerdem bedeutet diese Art von Handlungen, sowie auch die medizinische Unterstützung einer Geburt bei weiblichen Ehepaaren, ein Geschäft. es geht da also hauptsächlich um Geld.

    • Wilfried Apfalter

      Angesichts der dann nachfolgenden Sätze würde mich die Begründung für den ersten Satz (“Ein entscheidender, guter Schritt.”) interessieren. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden (Erkenntnis vom 11. Dezember 2014, GZ. G119/2014 u.a.), dass ab dem 1. Jänner 2016 auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinsame Kinder adoptieren dürfen. Falls es besonders darauf ankäme, ob “die Natur” eine Nachkommenschaft ermöglicht, müssten dann nicht auch jene verschiedengeschlechtlichen Paare, denen “die Natur” eine Nachkommenschaft nicht ermöglicht, von einer Kinderadoption ausgeschlossen sein?

    • Eosphoros

      Kinder untereinander können grausam sein. Das sind sie aber unabhängig davon, ob Eltern hetero oder homosexuell sind. Nach derselben Logik dürften Kinder keine Vornamen haben, weil man sich darüber lustig machen könnte, Eltern dürften sich nicht scheiden lassen, weil man sich darüber lustig machen könnte …

      Ums Geld geht es bei sehr vielen Handlungen. Auch bei der normalen Geburt wird rundherum Geld verdient. Das wird aber in seltenen Fällen als Argument gegen die Fortpflanzung verwendet …

    • Arje

      AlleinerzieherInnen sollten verboten werden? Witwe/r werden sollte verboten werden? Adoption sollte verboten werden? Scheidung und Wiederverheiratung und Einbeziehen eines Kindes in eine neue Partnerschaft sollte verboten werden? Künstliche Befruchtung egal ob bei heterosexuellen oder homosexuellen Frauen sollte verboten werden? Ich verstehe diesen Kommentar nicht.