Kürzlich haben wir am 21. November 2019 einen zweiten persönlichen Vorbesprechungstermin zu unserer kommenden Antragstellung im Kultusamt wahrgenommen.
Dieses Gespräch hat in einer ausgesprochen freundlichen Atmosphäre stattgefunden und hat uns die Möglichkeit geboten, einige für uns noch offene Fragen zu klären. Unter anderem ging es dabei zum zweiten Mal um die Frage der Akzeptanz von qualifizierten digitalen Signaturen auf Mitgliedschaftsdokumenten, die in einem ersten Gespräch mit dem Kultusamt am 14. Februar 2017 von Seiten des damaligen Leiters des Kultusamts noch verneint worden war. Heute, am 27. November 2019, haben wir schließlich – nach entsprechender kultusamtsinterner Recherche – die endgültige telefonische Bestätigung aus dem Kultusamt erhalten, dass auch qualifizierte digitale Signaturen gerne akzeptiert werden.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) wird noch im Dezember dieses Jahres (2019) ihren Eintragungsantrag beim Kultusamt stellen.