Kommuniqué vom 22.12.2022 2


Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.

Im aktuellen Religionsrecht ist ein Transzendenzbezug ein wichtiges Kriterium für Religion. Einige Transzendenzbezüge der Atheistischen Religionsgesellschaft werden in einer vierteiligen Beitragsserie auf der ARG-Homepage dargelegt (“Transzendenz”, Teil 1, 2, 3, 4).

Aus unserer Sicht kann Religion auch atheistisch verwirklicht werden. Nicht ohne Grund berichtet der bedeutende britische Religionswissenschaftler Ninian Smart in seinem Buch Dimensions of the Sacred. An Anatomy of the World’s Beliefs (London 1997, paperback edition, S. 27): „It was not for nothing that the Dalai Lama declared in my presence, at a large meeting in the spring of 1991 in Santa Barbara, California, ‘We Buddhists are atheist.’”

Gerne nutzen wir auch diese Gelegenheit, allen, die unseren Rechtsmittelweg schon bisher – etwa über das Respekt.net-Projekt Nr. 2123 (“ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en”) – unterstützt haben, sehr herzlich zu danken.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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2 Gedanken zu “Kommuniqué vom 22.12.2022

  • Robert Brunner

    Ich halte dem Verfahren ganz fest die Daumen. Ohne genaue Kenntnis des bisherigen Verlaufes würde es mich aber (freudig) überraschen, wenn der VfGH die Rechtslage anders sieht als die Vorinstanzen.

    • Wilfried Apfalter

      Vielen lieben Dank! Auf eine rechtliche Ebene heruntergebrochen geht es in unserer Beschwerde besonders um das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger:innen vor dem Gesetz und das Recht auf ein faires Verfahren. Auf die Entscheidung des VfGH bin ich selber wirklich schon neugierig. Und ich bin – wie schon bisher – weiterhin optimistisch, dass wir uns rechtlich letzten Endes durchsetzen werden.