Redaktion


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 7

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.