Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.
Der Eintragungsantrag wurde besonders mit der Begründung abgelehnt, die Lehre der ARG sei nicht religiös. Diese Einschätzung stützt sich auf ein sehr knappes Amtsgutachten, das seitens der ARG bereits im August als unzureichend kritisiert wurde. Amtsgutachten und Bescheid des Kultusamts verwenden dabei einen sehr engen Religionsbegriff. Die ARG sieht Atheismus und Religion nicht als zwingenden Widerspruch und nimmt die Religionsfreiheit auch für sich selbst in Anspruch. Die ARG hat ihrer Bescheidbeschwerde auch eine sieben Seiten umfassende religionswissenschaftliche Stellungnahme eines Universitätsprofessors für Religionswissenschaft beigelegt.
Es geht bei diesem Rechtsmittelweg um sehr grundlegende Entscheidungen zur Religionsfreiheit von Atheist(inn)en und zur religiösen Neutralität staatlichen Handelns. Das Kultusamt hat nun zwei Monate Zeit, eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen. Es kann aber auch jederzeit innerhalb dieser Frist die Verwaltungsakten zusammen mit der Bescheidbeschwerde kommentarlos dem dann erst zuständigen Verwaltungsgericht vorlegen. Mit einer allfälligen mündlichen Verhandlung vor Gericht ist wohl erst im kommenden Frühjahr zu rechnen.
Auf der zilvilgesellschaftlichen Crowdfunding-Plattform www.respekt.net des überparteilichen Vereins Respekt.net läuft ein eigenes Projekt zur Unterstützung des Rechtsmittelwegs der ARG: Projekt-Nr. 2123, “ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en“.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)