Zum Umgang mit dem JLRS-Artikel im Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 1. Juni 2022
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) schreibt in seinem Erkenntnis vom 1. Juni 2022 (z.B. in der anonymisierten RIS-Fassung des VGW-Erkenntnisses auf Seite 43): “Der Beschwerde war als Beilage der Fachartikel „Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible“ von Brill Nijhoff (Journal of law, religion and state 8 [2020] 93- 123) beigeschlossen. In diesem wird wörtlich ausgeführt: […]”