Gemeinsame Gedanken zum Attentat auf Salman Rushdie
Vorweg das Wichtigste: Wir wünschen Salman Rushdie beste Genesung – unser tiefstes Mitgefühl ist mit ihm und seiner Familie. Wir hoffen das Beste.
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Zum Inhalt springenVorweg das Wichtigste: Wir wünschen Salman Rushdie beste Genesung – unser tiefstes Mitgefühl ist mit ihm und seiner Familie. Wir hoffen das Beste.
Auf religion.orf.at ist heute über den World Atheist Day berichtet worden (“Atheisten vereint in der Flüchtlingshilfe”, 23. März 2022).
Auf diese Kurzform lässt sich ein schrecklicher Umgang mit dem „Verbrechen“, vom islamischen Glauben bzw. von der islamischen Religion abzufallen, bringen. Aktuell steht in einigen islamisch geprägten Ländern gemäß strenger Tradition der Scharia die Todesstrafe auf sogenannte „Apostasie“, also das „Wegtreten/Verlassen“ bzw. Abfallen vom (islamischen) Glauben bzw. von der (islamischen) Religion.
In der Tageszeitung “Die Presse” ist heute ein Leserbrief eines Präsidiumsmitglieds der Atheistischen Religionsgesellschaft erschienen (“Religionsfreiheit schützt uns alle”, 15.01.2022, Seite 29).
Das neue Jahr 2022 wird in Kürze beginnen. Wir wissen nicht mit Sicherheit, was es uns alles bringen wird. Das neue Jahr wird für uns als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) voraussichtlich ein ganz besonderes in unserer Entwicklung und vielleicht auch ein ziemlich aufregendes Jahr werden.
Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” verabschiedet.
Dieser Beitrag ist der erste Teil einer vierteiligen Serie zu Transzendenzbezügen der Atheistischen Religionsgesellschaft (1,2,3,4).
Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.