Religionsfreiheit


„Bete oder stirb, Kāfir*!“ 3

Auf diese Kurzform lässt sich ein schrecklicher Umgang mit dem „Verbrechen“, vom islamischen Glauben bzw. von der islamischen Religion abzufallen, bringen. Aktuell steht in einigen islamisch geprägten Ländern gemäß strenger Tradition der Scharia die Todesstrafe auf sogenannte „Apostasie“, also das „Wegtreten/Verlassen“ bzw. Abfallen vom (islamischen) Glauben bzw. von der (islamischen) Religion.


Prosit, neues Jahr 2022!

Das neue Jahr 2022 wird in Kürze beginnen. Wir wissen nicht mit Sicherheit, was es uns alles bringen wird. Das neue Jahr wird für uns als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) voraussichtlich ein ganz besonderes in unserer Entwicklung und vielleicht auch ein ziemlich aufregendes Jahr werden.


Für weitblickende und einheitliche Regelungen

Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.


Kommuniqué vom 01.12.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.


Kommuniqué vom 03.11.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.