Religionsfreiheit


Zum World Atheist Day am 23. März 2023

Der World Atheist Day (23. März) geht auf eine Initiative der internationalen Facebook-Organisation „Atheist Republic“ zurück. Dieser Tag bietet uns allen weltweit eine Gelegenheit, uns die in verschiedenen Teilen unserer Welt mitunter lebensbedrohend prekäre Lage von Atheist:innen vor Augen zu führen und gleichzeitig alle Atheist:innen zu ermutigen, sich als Atheist:in für eine faire Gleichberechtigung aller Menschen einzusetzen und sich vielleicht sogar als Atheist:in zu erkennen zu geben.


Kommuniqué vom 22.03.2023

Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).


Kommuniqué vom 22.12.2022 2

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.