Kommuniqué vom 26.01.2025 2
Heute vor einem Jahren, am 26. Jänner 2024, hat das Bundeskanzleramt/Kultusamt eine Revisionsbeantwortung zur außerordentlichen Revision der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erstattet. Seitdem liegt der Ball ausschließlich beim Verwaltungsgerichtshof.