Vor Gericht: In Gottes Hand?
Ein Juristenspruch besagt: „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand“. Das ist für eine Atheistische Religionsgesellschaft nicht unbedingt vorteilhaft. Dennoch versuchten wir als ARG, den negativen Bescheid gegen unseren Antrag auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht Wien aufzuheben – leider erfolglos. Nun haben wir auch den Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof: Er wird dieses Verfahren nicht mehr aufrollen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien gilt. Doch war diese Entscheidung und das Verfahren fair? Eine kritische Betrachtung.