VwGH


Kommuniqué vom 26.01.2025 2

Heute vor einem Jahren, am 26. Jänner 2024, hat das Bundeskanzleramt/Kultusamt eine Revisionsbeantwortung zur außerordentlichen Revision der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erstattet. Seitdem liegt der Ball ausschließlich beim Verwaltungsgerichtshof.


Kommuniqué vom 28.04.2024

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren daher nun schon seit einem Jahr beim VwGH anhängig.


Kommuniqué vom 15.12.2023 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.


Kommuniqué vom 01.12.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren nun schon seit mehr als sieben Monaten beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.


Kommuniqué vom 02.05.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.


Kommuniqué vom 22.03.2023

Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).


Prosit, neues Jahr 2022!

Das neue Jahr 2022 wird in Kürze beginnen. Wir wissen nicht mit Sicherheit, was es uns alles bringen wird. Das neue Jahr wird für uns als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) voraussichtlich ein ganz besonderes in unserer Entwicklung und vielleicht auch ein ziemlich aufregendes Jahr werden.