Verwaltungsgerichtshof weist Revision zurück – Kurze Stellungnahme des Präsidiums 2
Unser Antrag auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft führte zu einem langwierigen und fragwürdigen Rechtsverfahren, dessen Ausgang nun etwa ein Jahr lang beim Verwaltungsgerichtshof hing, der über unsere außerordentliche Revision zu entscheiden hatte. Nun kam das Ergebnis: Der VwGH weist die Revision zurück. Wir sind darüber etwas fassungslos, weil dieser Beschluss, der aus formalen Gründen erfolgte, der gängigen Rechtsprechung inhaltlich zuwiderläuft.